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Zu Ihrer Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - SICK deTem2 Core Betriebsanleitung

Mehrstrahl-sicherheits-lichtschranke
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Inhaltsverzeichnis

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ZU IHRER SICHERHEIT

2
Zu Ihrer Sicherheit
2.1

Grundlegende Sicherheitshinweise

2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.3

Bestimmungswidrige Verwendung

2.4

Anforderungen an die Qualifikation des Personals

8
B E T R I E B S A N L E I T U N G | deTem2 Core
GEFAHR
Wenn das Sicherheitsbauteil falsch eingebunden wird, wird der Gefahr bringende
Zustand möglicherweise zu spät beendet.
Einbindung des Sicherheitsbauteils gemäß den Anforderungen der Maschine pla‐
b
nen,
siehe „Projektierung", Seite
Die Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke deTem2 Core ist eine berührungslos wir‐
kende Schutzeinrichtung (BWS) und ist für folgende Anwendungen geeignet:
Einseitige Zugangsabsicherung
Mehrseitige Zugangsabsicherung
Die Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke deTem2 Core darf zu jeder Zeit nur innerhalb
der Grenzen der vorgeschriebenen und angegebenen technischen Daten und Betriebs‐
bedingungen verwendet werden.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, einer unsachgemäßen Verän‐
derung oder Manipulation der Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke deTem2 Core
erlischt jegliche Gewährleistung der SICK AG; außerdem ist jegliche Verantwortung und
Haftung der SICK AG für hierdurch verursachte Schäden und Folgeschäden ausge‐
schlossen.
Die Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke wirkt als indirekte Schutzmaßnahme und
kann weder vor herausgeschleuderten Teilen noch vor austretender Strahlung schüt‐
zen. Durchsichtige Gegenstände werden nicht erkannt.
Die Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke deTem2 Core ist unter anderem für nachfol‐
gende Verwendungen nicht geeignet:
Im Freien
Unter Wasser
In explosionsgefährdeten Bereichen
In Höhen über 3000 m ü. NHN
In Umgebungen mit erhöhter ionisierender Strahlung
Die Schutzeinrichtung darf nur von dazu befähigten Personen projektiert, montiert,
angeschlossen, in Betrieb genommen und instandgehalten werden.
Projektierung
Für die Projektierung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und Erfahrung
bei der Auswahl und Anwendung von Schutzeinrichtungen an Maschinen hat und mit
den einschlägigen technischen Regelwerken und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
vertraut ist.
14.
8014303/14Q7/2020-04-27 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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