5.7.10 DS 6 – Ende Nachfüllen
Beim Überschreiten des Grenzwertes (in 0,01 % der Nennfüllmenge) wird
im Automatikbetrieb der Nachfüllvorgang beendet. Nach Ablauf der
Beruhigungszeit schaltet die Waage in den gravimetrischen Betrieb um.
5.7.11 DS 6 – Beruhigungszeit Nachfüllen
Nach dem Abschalten des Nachfüllens wird die Beruhigungszeit gestartet.
Nach ihrem Ablauf erfolgt die Umschaltung vom volumentrischen zum
gravimetrischen Betrieb.
5.7.12 DS 6 – Nachfüllzeit
Das Nachfüllen kann auch über Zeit gesteuert werden. Ist die vorgegebene
Zeit =0 dann erfolgt das Nachfüllen nach den vorgegebenen Grenzwerten
für das Nachfüllen. Ist die Vorgabe > 0 (ms) dann wird das Nachfüllen für
die vorgegebene Zeit durch geführt.
5.7.13 DS 6 – Überwachungszeit Füllen
Das Nachfüllen kann mit einer vorgegebenen Zeit überwacht werden. Ist
die vorgegebene Zeit =0 dann erfolgt keine Überwachung. Ist die Vorgabe
> 0 (ms) dann wird mit dem Beginn des Befüllens die Zeit gestartet. Ist das
Befüllen bei Ablauf der vorgegebenen Zeit noch nicht beendet, erfolgt eine
Technologiemeldung. Das Befüllen wird jedoch nicht gesatoppt.
5.7.14 DS 6 – Sperrzeit
Die Sperrzeit (ms) wird zur Unterdrückung der Meldung der
Messbereichsüberschreitung verwendet. Für die Dauer der Sperrzeit wird
die Meldung unterdrückt. Während der Sperrzeit wird automatisch in den
volumetrischen Betrieb umgeschaltet.
5.7.15 DS 6 – Messzeit für Dosierkonstanz
Um die Dosierkonstanz zu bewerten muss ein Messintervall gewählt
werden. Siehe auch 5.27.
5.7.16 DS 6 – Anzahl Messungen für Dosierkonstanz
Die jeweils ermittelte Dosierkonstanz in der vorgegebenen Zeit wird für die
Berechnung und Ausgabe der Dosierkonstanz als Mittelwert der einzelnen
n Messperioden berechnet.
5.7.17 DS 6 – Ziffernschritt für die Summen 1...4
Die Summenspeicher 1...4 werden mit der im Datensatz 3 genannten
Gewichtseinheit geführt. Mit dem Ziffernschritt kann der Anwender den
kleinsten Schritt für die Bildung der Summen definieren.
z.B. Gewichtseinheit 1 kg, Ziffernschritt für die Summenbildung ist 5 kg.
SIWAREX FTC
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