GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
Für welche Produkte gilt die begrenzte Herstellergarantie von ZENEC?
Die begrenzte Herstellergarantie (im Weiteren als „Garantie" bezeichnet) gilt für Produkte von ZENEC,
die Endkunden im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz („räumlicher Geltungsbereich")
von einem autorisierten Fachhändler erwerben.
Für welchen Zeitraum gewährt ZENEC die Garantie?
Mit dieser Garantie gewährt ZENEC für den Zeitraum von 2 Jahren, dass das Produkt zum Zeitpunkt
des Ersterwerbs keine Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist. Maßgeblich für den Beginn
des 2-Jahres-Zeitraumes ist das Datum des Ersterwerbs gemäß Originalrechnung bzw. des Kassen-
beleges. Wenn Sie das Produkt als Verbraucher erworben haben und der Fehler innerhalb der ersten
sechs Monate nach dem Ersterwerb (s.o.) auftritt, gehen wir davon aus, dass der Fehler bereits zum
Zeitpunkt des Erwerbs vorlag.
Wer kann die Garantie in Anspruch nehmen?
ZENEC gewährt die begrenzte Herstellergarantie ausschließlich natürlichen Personen, die das ent-
sprechende Produkt überwiegend zur privaten Nutzung erworben haben.
Was wird von der Garantie umfasst?
ZENEC garantiert, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material- und/oder Ver-
arbeitungsfehler aufweist. ZENEC kann allerdings nicht für sämtliche, möglicherweise auftretenden
Fehler und Schäden eine Garantie übernehmen. Diese erstreckt sich ausschließlich auf die Hard-
warekomponenten des Geräts und keinesfalls auf die auf dem Gerät zum Einsatz kommende Soft-
ware, gleichgültig, ob diese von ZENEC selbst oder Drittanbietern stammt. Insbesondere folgende
Fälle sind daher von einer Garantieleistung ausgeschlossen:
• normale Abnutzung und üblicher Verschleiß (z.B. bei Oberflächen und Schutzbeschichtungen);
• oberflächliche Schäden, wie Kratzer, Dellen und beschädigter Kunststoff, abgenutzte bzw. mecha-
nisch defekte Anschlüsse;
• unsachgemäßer Gebrauch, einschließlich einer Behandlung, die physische oder Oberflächenschäden
wie z.B. Schönheitsfehler am Produkt zur Folge haben;
• Schäden durch Anschluss an oder Nutzung des Produktes für einen anderen als seinen vorgesehenen
Zweck oder Nichtbeachtung der modellspezifischen Bedienungs- oder/und Installationsanleitungen;
• Installation oder Nutzung des Produkts entgegen den geltenden technischen Standards oder den
Sicherheitsvorschriften im Land, in dem das Produkt installiert oder verwendet wird;
• Schäden durch nicht autorisierte Reparaturversuche oder Reparaturversuche durch andere als einen
autorisierten ZENEC Servicepartner;
• Schäden durch nicht vom Hersteller ausdrücklich autorisierte Produktmodifikationen;
• Schäden durch Schadcode-Software („Software Virus") oder durch Einsatz von Software, die nicht im
Lieferumfang enthalten war oder die unsachgemäß installiert wurde;
• Verwendung von Drittanbieter-Softwareprogrammen zur Bearbeitung, Änderung, Anpassung oder Er-
weiterung der vorhandenen von ZENEC autorisierten Softwarebestandteilen, die auf dem Produkt
ausgeführt werden;
• Verwendung von Drittanbieter Firmware/Betriebssystem-Software
• Schäden durch Flüssigkeiten oder Chemikalien jeglicher Art und/oder übermäßige Temperaturen,
Nässe oder Feuchtigkeit;
• Unfall, Sturz oder sonstige Einwirkung von extremen Beschleunigungskräften;
• Schäden, die durch Blitzschlag, elektrostatische Entladungen, inkorrekte Betriebsspannung, Wasser,
Feuer, höhere Gewalt, unzureichende Belüftung oder andere von ZENEC nicht zu verantwortende
Gründe entstanden sind;
• Schäden, die durch Nutzung des Gerätes außerhalb der vorgegebenen Spezifikationen hervorgerufen
werden;
• Schäden durch Verwendung des Produkts mit anderen Systemen oder Geräten, die nicht auf den
Einsatz mit diesem Produkt ausgelegt sind;
• Anpassungen oder Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZENEC, einschließlich
Upgrades des Produkts über die Spezifikationen oder Merkmale hinaus, welche in der Bedienungs-
anleitung beschrieben sind;
• Modifikationen des Produkts, um es an nationale oder örtliche technische Normen oder Sicherheits-
standards in Ländern anzupassen, für die das Produkt nicht ausdrücklich vorgesehen und hergestellt
wurde;
• Einsatz von Service- bzw. Ersatzteilen, die nicht von ZENEC gefertigt oder vertrieben werden;
• Benutzung des Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung mit diesem Produkt
zugelassen wurde;
ZENEC übernimmt außerdem keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder
anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung des Produktes für
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einen bestimmten Zweck außerhalb des von uns beschriebenen Verwendungszwecks, oder der sich
ab Werk auf dem Gerät befindlichen Software / Firmware.
Garantieleistungen können außerdem nicht erbracht werden, wenn die Modell-/Serien-/UUID- Pro-
duktnummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde. Gleiches
gilt, wenn der Kassenbeleg oder die Rechnung nicht, nur unvollständig und/oder unleserlich vorgelegt
werden.
Haftet ZENEC für weitergehende Fehler oder Schäden?
ZENEC verpflichtet sich unter dieser Garantie nur zur Reparatur oder zum Austausch von Produk-
ten, die diesen Garantiebedingungen unterliegen. ZENEC ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden
materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust,
immaterielle Schäden oder für Schäden resultierend aus der Nichtverfügbarkeit des Produkts oder
zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen
dieser Garantie oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch Be-
einträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch Defek-
te bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich bei ZENEC oder dem Service
Partner befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen.Außerdem übernimmt ZENEC
keine Haftung für Transportrisiken wie beispielsweise Verlust oder Zerstörung im Zusammenhang mit
Garantieleistungen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, ins-
besondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder
stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung (selbst wenn ZENEC oder der Servicepartner
auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden).
Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt
ZENEC die Garantieleistung bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist.
Beispielsweise untersagen einige Ländergesetze den Ausschluss oder die Einschränkung der Scha-
denersatzhaftung wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Betrug
und ähnlichen Handlungen. Jede Haftung, die nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird auf
die Dauer dieser Garantie begrenzt, sofern das geltende Recht dies zulässt. Die Haftung im Rahmen
dieser Garantie ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt. Sieht das geltende
Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, gilt diese höhere Haftungsbeschränkung.
Was muss ich unternehmen, um Garantieleistungen zu erhalten?
Falls Sie Leistungen nach dieser Garantie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte unter
Vorlage des Kassenbelegs bzw. der Rechnung im Original direkt an den autorisierten Fachhändler,
bei dem das Produkt erworben wurde. Bitte senden Sie keine Produkte direkt an ZENEC. Eine Ga-
rantieleistung ist dann nicht möglich. Den zuständigen Fachhändler oder Verkäufer entnehmen Sie
bitte Ihrem Kaufbeleg.
Das durch den autorisierten Händler an die Servicestelle eingesendete Gerät mit Fehlfunkton muss
außerdem jene Zubehörteile enthalten, die in einem logischen Bezug zum beobachteten Fehlerbild
stehen. Also z.B. mit dem Gerät ausgelieferte oder erworbene Navigationspakete auf SD- oder mi-
croSD Karte, wenn Probleme oder Funktionsstörungen der Navigationsfunktion beobachtet wurden.
In welcher Form erbringt ZENEC die Garantie?
ZENEC bzw. der Servicepartner werden das Produkt bzw. dessen defekte Teile im Geltungsbereich
der Garantie unter Übernahme der Arbeits- und Materialkosten nach eigenem Ermessen und entspre-
chend der vorliegenden Bedingungen reparieren oder austauschen.
Garantiereparaturen müssen durch den autorisierten Servicepartner oder ZENEC selbst durchgeführt
werden. Reparierte oder ausgetauschte Produkte können neue und/oder aufgearbeitete Komponen-
ten und Geräte enthalten. Ausgetauschte Komponenten gehen in das Eigentum von ZENEC über.
Welche Kosten sind mit einer Garantieleistung für mich verbunden?
ZENEC übernimmt die Material- und Arbeitskosten im Zusammenhang mit einer Garantieleistung.
Die Kosten des Versands sowie die mit dem Versand zusammenhängenden Risiken (s.o.) trägt der
Garantienehmer. Sollte sich herausstellen, dass das Produkt fehlerfrei funktioniert oder dass ein Ga-
rantieanspruch wegen Ablaufs der Garantiezeit oder aus einem anderen Grund nicht besteht, sind
ZENEC bzw. seine autorisierten Servicepartner befugt eine pauschale Untersuchungsgebühr i.H.v.
30,-- € zu berechnen.
Werden meine gesetzlichen oder vertraglichen Rechte durch diese Garantie eingeschränkt?
Die vorliegende Garantie ist eine freiwillige Leistung von ZENEC, die Ihre gesetzlichen Rechte al-
lenfalls erweitert. Gesetzliche Rechte wie beispielsweise die Gewährleistung bleiben für Sie als Ver-
braucher in vollem Umfang bestehen. Ebenso hat diese Garantie keinerlei Auswirkungen auf ihre
vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer selbst. Diese Rechte können Sie nach wie vor
uneingeschränkt geltend machen.
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