Abgas-/Zuluftsystem
Es ist empfehlenswert, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfe-
germeisters mit einem Formblatt (erhältlich beim örtlichen Bau-
amt) aktenkundig zu machen.
Feuerungsstätten müssen innerhalb des selben Geschosses, in
dem sie aufgestellt sind, an Hausschornsteine angeschlossen
werden (keine Trenndecken durchstoßen).
Wir empfehlen die Aufstellung in einem separaten Aufstellraum.
Bautechnische Einheit
Die vorausgehend beschriebenen Anforderungen sind generell
bei den unten aufgeführten Abgassystemen (Zubehör) erfüllt.
Die folgenden Viessmann Abgas-/Zuluftsysteme (AZ-Systeme) für
raumluftunabhängigen Betrieb sind mit dem Vitoplus 300 als bau-
technische Einheit analog Gas-Brennwertgeräten DVGW
geprüft:
senkrechte Dachdurchführung
getrennte Zuluft- und Abgasführung
Außenwandführung im Doppelrohr
Vorteile der bautechnischen Einheit:
Kein rechnerischer Funktionsnachweis zur Abgasleitung nach
EN 13384 im Einzelfall erforderlich
Gemäß Landesbauordnung ist in einigen Bundesländern (z.B.
Nordrhein-Westfalen) keine Dichtheitskontrolle durch den
Bezirksschornsteinfegermeister bei Inbetriebnahme erforderlich
Raumluftunabhängige Betriebsweise
Der Vitoplus 300 ist aufgrund seiner geschlossenen Verbren-
nungskammer für den raumluftunabhängigen Betrieb einsetzbar.
Er gehört zu den Gerätebauarten C
'86/96.
Für diese Gerätebauarten besteht eine gemeinsame Zulassung
von Vitoplus 300 und AZ-System.
Für diese Bauarten entfällt in einigen Bundesländern die Dicht-
heitsprüfung (Überdruckprüfung) bei Inbetriebnahme durch den
Bezirksschornsteinfegermeister und der Nachweis der Allgemei-
nen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt.
Es sind die Dimensionierungsvorgaben gemäß Seite 52 bis 62
einzuhalten. Die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
erfolgt über ein konzentrisches Doppelrohr (AZ-System). Im Ring-
spalt zwischen äußerem Zuluftrohr aus Aluminium und der Abgas-
leitung wird die Verbrennungsluft herangeführt. Durch das
Innenrohr aus Kunststoff (PPs) werden die Abgase abgeführt.
Für die gemeinsam mit dem Vitoplus 300 geprüften Abgas-/Zuluft-
systeme entfällt in einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-West-
falen) die Dichtheitsprüfung (Überdruckprüfung) durch den
Bezirksschornsteinfegermeister bei der Inbetriebnahme.
In diesem Fall empfehlen wir, dass der Heizungsfachbetrieb bei
der Inbetriebnahme der Anlage eine vereinfachte Dichtheitsprü-
fung durchführt. Dafür ist es ausreichend, die CO
in der Verbrennungsluft im Ringspalt der AZ-Leitung zu messen.
Die Abgasleitung gilt als ausreichend dicht, wenn sich keine
höhere CO
-Konzentration in der Verbrennungsluft als 0,2 % oder
2
keine kleinere O
-Konzentration als 20,6 % ergibt. Werden höhere
2
CO
- oder kleinere O
-Werte gemessen, ist die Abgasanlage auf
2
2
Dichtheit zu prüfen.
Raumluftabhängige Betriebsweise (Bauart B23)
Die Abgasführung erfolgt mit einwandigen Abgasleitungen aus
Kunststoff (PPs). Das Abgassystem ist mit Zulassungsbescheid
Z-7.2-1104 und Z-7.2-3028 zugelassen (siehe Seite 48).
Abgastemperatur-Absicherung
Die folgenden Viessmann Abgas-/Zuluftsysteme (AZ-Systeme) für
raumluftunabhängigen Betrieb sind mit dem Vitoplus 300 als bau-
technische Einheit analog Gas-Brennwertgeräten DVGW geprüft:
VITOPLUS 300 / VITOLAPLUS 300
(Fortsetzung)
, C
oder C
gemäß TRGI
33x
53x
63x
-Konzentration
2
Künftig ist eine vereinfachte Sichtprüfung durch den Bezirks-
schornsteinfegermeister in zweijährigem Abstand vorgesehen
Kein zusätzlicher Zulassungsnachweis durch den Hersteller der
Abgasleitung erforderlich
Im separaten Aufstellraum kann die Abgasleitung innerhalb des
Aufstellraums auch ohne Hinterlüftung verlegt werden. Der Auf-
stellraum muss dann jedoch eine ausreichende Zuluftöffnung ins
2
Freie von 150 cm
bzw. 2 × 75 cm
Die einfache Abgasleitung muss eine baurechtliche Zulassung
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben (raumluftab-
hängige Betriebsweise).
Die als Zubehör lieferbare Abgasleitung ist mit Zulassungsbe-
scheid Z-7.2-1104 und Z-7.2-3028 zugelassen.
Systemzertifizierung
Systemzertifizierung nach DVGW-VP 113 und EG-Gasgeräte-
Richtlinie 90/396/EWG in Verbindung mit Abgasleitungen aus PPs
der Fa. Skoberne: CE-0645 BM 112.2
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Vitoplus 300:
Zulassungsbescheid Z-43.11-153
In Verbindung mit dem konzentrischen Doppelrohr (AZ-System)
wird an keiner Stelle des Vitoplus 300 bzw. des AZ-Systems eine
Oberflächentemperatur von 85 ºC überschritten. Abstände zu
brennbaren Bauteilen gemäß TRGI müssen daher nicht eingehal-
ten werden.
Für die Gerätebauarten C
können die DIBt-zugelassenen
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Abgasleitungen aus dem Viessmann Lieferprogramm eingesetzt
werden.
Das AZ-System ist mit Zulassungsbescheid Z-7.2-1104 und Z-7.2-
3028 DIBt zugelassen (siehe Seite 48).
Bei Aufstellung des Vitoplus 300 im Keller oder Untergeschoss
kann ein vorhandener, ausreichend dimensionierter Schornstein
oder Schacht für die Abgas-/Zuluftführung genutzt werden.
Nach TRGI '86/96 müssen Abgasleitungen, die Geschosse über-
brücken, in einem Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von
min. 90 Minuten und bei Wohngebäuden geringer Bauhöhe min.
30 Minuten, geführt werden.
Bis zum Schornstein bzw. Schacht erfolgt die Abgas-/Zuluftfüh-
rung in einem AZ-Rohr. Im Schornstein bzw. Schacht wird die
Abgasleitung bis über das Dach geführt.
Wenn kein entsprechender Schacht vorhanden ist, kann die
Abgasleitung auch durch einen nachträglich einbaubaren Schacht
bis zum Dach geführt werden. Dieser Schacht muss bauaufsicht-
lich zugelassen sein und den Feuerwiderstandsklassen F 30 oder
F 90 entsprechen.
Die Verbrennungsluftzuführung erfolgt über den Ringspalt zwi-
schen Abgasrohr und Zuluftrohranschluss des Kesselanschluss-
Stücks am Vitoplus 300.
senkrechte Dachdurchführung
getrennte Zuluft- und Abgasführung
Außenwandführung im Doppelrohr
2
haben.
VIESMANN
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