Die raumseitige Verkleidung (Schürze) muss nicht wär-
megedämmt werden, wenn der offene Kamin so be-
schaffen ist, dass sich die freien Oberflächen der
Verkleidung und die Oberflächen der Nischen für die
Brennstofflagerung höchstens auf 85 °C erwärmen kön-
nen.
Dämmstoffe
Gruppe
Art
10
Mineralwolle
11
Glaswolle
12
Steinwolle
Schlacken-
13
wolle
Tab. 2
Dämmstoffkennziffer für Mineralwolledämmstoffe
1) Beispiel: Bezeichnung eines Mineralwolledämmstoffes aus Steinwolle als versteppte Matte, Wärmeleitfähigkeitskurve 1, obere Anwendungstem-
peratur bis +560°C, Nennrohdichte100 kg/m
Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt Q 132
(Auszug des zulässigen Dämmstoffes) in Tab. 3
Dämmstoff
Gruppe
Art
12
Steinwolle
Tab. 3
Dämmstoffe nach AGI Arbeitsblatt Q132
Nach Tab. 3 ergibt sich für den zulässigen Dämmstoff
die folgende Dämmstoffkennziffer nach AGI Q 132:
12, 07, 21, 70, 09.
10
Lieferform
Gruppe
Form
Gruppe für Lieferform Gruppe
01
Bahnen
02
Wolle, lose
Wolle, granu-
03
liert
04
Filze
Lamellenmat-
05
ten
Matten, ver-
06
steppt
07
Platten
08
Schalen
09
Segmente
10
Zöpfe
99
Sonstige
³
: 12, 06, 01, 56, 10.
Lieferform
Gruppe
Form
Gruppe
07
Platten
Bei Oberflächen aus mineralischen Baustoffen, ausge-
nommen Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt
werden können, tritt an die Stelle des Wertes 85 °C der
Wert 120 °C.
z Die Wärmedämmschichten aus Mineralwolle oder
vergleichbarem Material zum Aufstellungs- und Kon-
vektionsluftraum hin als Schutz vor Faserflug dicht
verkleiden.
Obere Anwendungs-
Wärmeleitfähigkeit
grenztemperatur
Matten,
versteppt
01
10
Grenzkurve 1
Matten,
versteppt
02
12
Grenzkurve 2
Schalen,
10
14
Grenzkurve 1
Schalen,
11
16
Grenzkurve 2
Platten,
20
Grenzkurve 1
Platten,
21
Grenzkurve 2
72
74
76
Einzelnach-
99
99
weis
Obere Anwendungs-
Wärmeleitfähigkeit
Lieferform
Gruppe
21
G.-Kurve 2
70
Nennrohdichte
1)
°C
Gruppe
100
02
120
03
140
04
160
05
.
.
06
.
.
07
.
.
08
.
.
09
720
10
740
11
760
12
13
.
18
abweichende
Prüfbedingun-
99
gen
Nennrohdichte
grenztemperatur
°C
Gruppe
700
9
³
kg/m
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
120
130
.
180
abweichende
Prüfbedingun-
gen
³
kg/m
90