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5. INSTALLATION
5.1
Installationsvorschrift
Lassen Sie den Ofen von einem Fachmann installieren, in
Übereinstimmung mit den national und örtlich geltenden (Feuerschutz-)
Vorschriften.
Sorgen Sie für einen gut funktionierenden Schornstein. Für die
Aufstellung und den abgasseitigen Anschluß sind die Forderungen des
Feuerungsverordnung (FeuVO) der jeweiligen Länderbauordnung sowie
DIN 4705 und DIN 18160 zu beachten.
Nur ein im Fachgeschäft gekauftes und vom Fachhändler
angeschlossenes Gerät bietet Sicherheit dafür, daß alle
feuerungstechnischen Vorschriften beim Anschluß des Ofens beachtet
wurden. Zur einwandfreien Funktion Ihres Ofens muß der Schornstein,
an den Sie das Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem Zustand
sein.
5.2
Aufstellraum
Der Inhalt des Raums, in dem der Ofen steht, muß mindestens 4 Mal
der Leistung des Ofens betragen. Wenn der Raum kleiner ist, muß
mittels Belüftungsöffnungen eine Verbindung mit anderen Räumen
hergestellt werden. Die Öffnung muß mindestens 150 cm
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5.3
Geräteabstände
2
betragen.
5.4
Schornstein
Die Stellwände seitlich und hinter dem Gerät dürfen nicht aus
brennbaren Baustoffen hergestellt, oder verkleidet sein, wenn ein
Abstand von 20 cm unterschritten wird.
Halten Sie beim Installieren des Schornsteins einen Abstand von
mindestens 20 cm zu den brennbaren Teilen, wie Tür- und Im
Strahlungsbereich dürfen im Abstand von 40 cm keine und im Abstand
bis zu 80 cm brennbaren Bauteile und Möbel nur mit beidseitig
belüftetem Strahlschutz vorhanden sein. Vor den Feuerraumöffnungen
von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muß sich nach vorne auf mindestens 50 cm und
seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerraumöffnung hinaus
erstrecken.
Bei Fußböden mit nicht feuerfestem oder besonders
wärmeempfindlichem Untergrund muß der Ofen auf ein Unterlegblech
gestellt werden. Den Ofen beim Aufstellen nicht auf dem Unterlegblech
ziehen, sondern ihn zum Einrichten etwas anheben. Das Unterlegblech
muß nach vorne mindestens 50 cm und seitlich mindestens 30 cm
über den Feuerraum des Gerätes hinausragen.
Der Schornsteinanschluß muß vor Temperaturen von mindestens
400 °C beständig sein.
Vor dem Anschluß des gerätes ist in jedem Fall der zuständige
Besirkskaminkehrermeister zu Rate zu ziehen!
Das Verdindungsstück zwischen dem Ofen und dem Schornstein muß
denselben Durchmesser wie der Abgasstutzen des Ofens haben. Die
Verbindung muß dicht sein.
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