4 Verpackung, Transport und Lagerung
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Verpackung, Transport und Lagerung
4.1
Verpackung
4.1.1
Verwendung
Die Verpackung hat die Aufgabe, das verpackte Gut sowohl auf dem Trans-
portweg als auch beim Auf- und Abladen sowie während der Zeiten der La-
gerung so zu schützen, dass es in keiner Weise (nachteilig) verändert wird.
Die Verpackung muss das Packgut vor zulässigen Transportbelastungen wie
Erschütterungen, Stößen, Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Kondenswasser)
schützen.
Die Verpackung verhindert auch eine unzulässige Lageveränderung des
Packgutes innerhalb der Verpackung. Damit das Packgut sicher, vorschrifts-
gemäß und wirtschaftlich transportiert werden kann, muss es vor dem eigent-
lichen Verpacken versandbereit gemacht werden.
4.1.2
Eignung, Aufbau und Herstellung
Die Verpackung des Packgutes erfolgt in einem stabilen Pappkarton. Dieser
gewährleistet, dass die Sendung in der vorgesehenen Transportlage sicher
steht und keines ihrer Teile die Ladefläche des Transportmittels oder nach
dem Abladen den Boden berühren.
Der Karton ist belastbar bis maximal 10 kg.
Das Packgut wird innerhalb des Kartons durch Inlays gegen unzulässige La-
geveränderungen stabilisiert und vor Erschütterungen geschützt.
© Maschinenfabrik Reinhausen 2013
1801003/05 DE
TAPCON® 260
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