2.3
Bestimmungswidrige Verwendung
Als bestimmungswidrige Verwendung gilt, wenn das Produkt anders verwen-
det wird, als es in Bestimmungsgemäße Verwendung auf Seite 17 be-
schrieben ist.
Die Maschinenfabrik Reinhausen übernimmt keine Haftung für Schäden aus
unerlaubter oder nicht sachgerechter Veränderung des Produkts. Unsachge-
mäße Veränderungen am Produkt ohne Rücksprache mit der Maschinenfab-
rik Reinhausen können zu Personenschäden, Sachschäden sowie
Funktionsstörungen führen.
2.4
Qualifikation des Personals
Das Produkt ist ausschließlich für den Einsatz in Anlagen und Einrichtungen
der elektrischen Energietechnik vorgesehen, in denen geschulte Fachkräfte
die erforderlichen Arbeiten durchführen. Fachkräfte sind Personen, die mit der
Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme und dem Betrieb derartiger Produkte
vertraut sind.
2.5
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Zur Vermeidung von Unfällen, Störungen und Havarien sowie unzulässigen
Beeinträchtigungen der Umwelt muss der jeweils Verantwortliche für Trans-
port, Montage, Betrieb, Instandhaltung und Entsorgung des Produkts oder
von Teilen des Produkts folgendes sicherstellen:
•
Alle Warn- und Gefahrenhinweise beachten.
•
Das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen der Arbeitssi-
cherheit, der Betriebsanleitung und insbesondere der darin enthaltenen
Sicherheitshinweise unterweisen.
•
Vorschriften und Betriebsanweisungen für sicheres Arbeiten sowie die
entsprechenden Hinweise für das Verhalten bei Unfällen und Bränden
durch das Personal jederzeit griffbereit aufbewahren und gegebenenfalls
in der Betriebsstätte aushängen.
•
Das Produkt nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betreiben
und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funkti-
onstüchtigkeit überprüfen.
•
Ausschließlich die vom Hersteller zugelassenen Ersatzteile sowie
Schmier- und Hilfsstoffe verwenden.
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TAPCON® 260
1801003/05 DE
© Maschinenfabrik Reinhausen 2013
2 Sicherheit