Lastwinde mit Dachausleger
1.6.1
Anforderungen an das Montagepersonal
Die Maschine darf nur von befähigten Personen montiert, bedient und
instandgehalten werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Kenntnisse
und praktischen Erfahrung die Gewähr für eine sachgerechte
Handhabung bieten und über die bestehenden Gefahren im Umgang
mit dem Aufzug unterrichtet sind. Diese Personen müssen vom
Unternehmer zum Montieren, Demontieren und Instandhalten bestimmt
sein.
1.6.2
Bedienpersonal
Die Maschine darf nur von den Personen bedient werden, die aufgrund
ihrer Ausbildung oder Kenntnisse und praktischen Erfahrung die
Gewähr für eine sachgerechte Handhabung bieten.
Diese Personen müssen
vom Unternehmer zum Bedienen bestimmt sein.
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entsprechend eingewiesen und über die Gefahren unterrichtet sein.
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mit der Betriebsanleitung vertraut sein.
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nationale Regeln beachten.
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Beschädigungen oder Störungen unverzüglich dem Betreiber melden.
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1.6.3
Sachwidrige Verwendung
• Die Personenbeförderung ist verboten!
• Die Verwendung von ungeprüften / nicht freigegebenen und für den
Verwendungszweck / Tragfähigkeit ungeeigneten Lastaufnahmemittel.
• Der GEDA AB 650 M ist nicht für permanenten Aufbau konzipiert.
• Personen ohne Einweisung an der Maschine, die nicht mit der
Betriebsanleitung vertraut sind oder Kinder dürfen den
GEDA AB 650 M nicht bedienen.
Folgen bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Gerätes
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter.
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Beschädigung der Maschine und anderer Sachwerte.
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Betriebsanleitung
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GEDA
AB 650 M
BL138DE Ausgabe 11.2010