Installation
Dieser Abschnitt richtet sich an die Elektrofachkraft.
10 Transport und Lagerung
10.1
Transport
Lithiumionen-Batterien sind Gefahrgut. Die Batteriemodule sind so konstruiert und getestet, dass sie bis zu
einem Gesamtgewicht von 333 kg unter Einhaltung der Bedingungen der ADR 1.1.3.6 transportiert werden dürfen
(kein kennzeichnungspflichtiger Transport, solange sich keine anderen Gefahrgüter auf oder im Fahrzeug
befinden). Die sonstigen Anforderungen der GGVSEB und ADR müssen ebenfalls eingehalten werden. Die
Anlieferung erfolgt in geprüfter Gefahrgutverpackung. Die Lithiumionen-Batterien wurden erfolgreich dem
UN 38.3 Transporttest (UN Manual of Tests and Criteria, Part III, subsection 38.3) unterzogen und haben diesen
bestanden. Der Speicherschrank wird getrennt von den Batteriemodulen verpackt.
10.2
Transportvorschriften und Sicherheitshinweise
Unsachgemäßer Transport durch fehlende Fachkenntnis.
Eventuell Lebensgefahr und Sachschäden.
Das Gehäuse und das Batteriemodul
dürfen nicht im Transportfahrzeug zwischengelagert werden.
•
der Energiespeicher darf nicht transportiert werden, wenn bereits ein Batteriemodul eingebaut
•
ist.
das Öffnen der Umverpackung eines Batteriemoduls durch den Fahrzeugführer oder
•
Begleitfahrer ist verboten.
35
WARNUNG
Der Transport des Energiespeichers und seiner Komponenten darf nur durch den
Hersteller und durch ihn qualifizierte und zertifizierte Elektrofachkräfte
durchgeführt werden.
Agieren Sie umsichtig beim Transport.
Halten Sie die Transportbestimmungen ein.