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STILLEGUNG UND ENTSORGUNG
Diese Maschine entspricht der Richtlinie 2012/19/EU.
Sollte der Kunde beschließen, die Maschine nicht mehr zu benutzen, soll er sie
durch Entfernen des Steckers und Durchtrennen des Stromversorgungskabels
betriebsunfähig machen.
Die Entsorgung der Maschine ist nicht Aufgabe des Herstellers und
muss unter Einhaltung der geltenden Vorschriften ausgeführt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Maschine einschließlich
sämtlicher ihrer Komponenten bei den entsprechenden Sammelstel-
len zu entsorgen.
Die oben aufgeführten Vorschriften zur Stilllegung und Entsorgung müssen einge-
halten werden; Verstöße gegen die geltenden Abfallgesetze werden mit Strafen
geahndet.
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