4.2 Wasseraufbereitung in
Heizungsanlagen
Anforderungen an die Wasser-
beschaffenheit nach VDI 2035.
4 Vorschriften, Regeln, Richtlinien
A Wärmeerzeuger mit Anlagen-
leistung bis 100 kW.
Als Füllwasser kann Wasser mit einer
Carbonhärte bis 3,0 mol/m
dH) verwendet werden. Bei härterem
Wasser muß zur Vermeidung von
Steinbildung eine Härtekomplexie-
rung oder Enthärtung vorgenommen
werden (siehe VDI 2035; Abschnitt
8.1.1 und 8.1.2). Heizungswasser
(Umlaufwasser): Bei offenen Heizungs-
anlagen mit zwei Sicherheitsleitun-
gen, bei denen das Heizungswasser
durch das Ausdehnungsgefäß zirku-
liert, muß eine Zugabe sauerstoffab-
bindender Mittel (VDI 2035, Abschn.
8.2.2) erfolgen, wobei ein ausrei-
chender Überschuß im Rücklauf durch
regelmäßige Kontrollen gewährleistet
werden muß. Bei allen anderen An-
lagen dieser Gruppe sind Maßnah-
men zur Überwachung der Zusam-
mensetzung des Heizungswassers
nicht erforderlich.
B Wärmeerzeuger mit Anlagen-
leistungen von 100 – 1.000 kW.
Als Füllwasser kann Wasser mit einer
3
(16,8°
Carbonhärte bis 2,0 mol/m
dH) verwendet werden. Bei härterem
Wasser gilt das unter A für Füllwasser
Gesagte. Vor allem bei größeren An-
lagen wird eine Wasseraufbereitung
gemäß VDI 2035; Abschn. 8.2.1
empfohlen.
Weitere Hinweise zur Wasserauf-
bereitung siehe auch TRD 612.
§
3
(11,2°
11