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BRP SEA-DOO 150 SPEEDSTER 2012 Bedienungsanleitung Seite 156

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3) HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE – KEINE GARANTIE
Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Gewährleistung übernommen:
– Austausch von defekten Teilen infolge von normaler Abnutzung und Verschleiß;
– Teile und Arbeiten im Rahmen der planmäßigen Wartung, einschließlich aber
nicht beschränkt auf Einstellarbeiten, Wechsel von Öl, Schmiermittel und
Kühlmittel, Austausch von Zündkerzen, Wartung von Wasserpumpen und
dergleichen;
– Schäden, die durch unsachgemäße oder unterlassene Wartung oder Lagerung
sowie durch Nichtbefolgung der Verfahren und Empfehlungen in der Bedie-
nungsanleitung verursacht wurden;
– Schäden, die entstanden sind durch die Entfernung von Teilen, durch unsachge-
mäße Reparaturen, Serviceleistungen, Wartung oder Modifikation oder die Ver-
wendung von nicht von BRP hergestellten oder zugelassenen Teilen bzw. Zu-
behör, die bzw. das nach angemessenem Urteilsvermögen entweder mit dem
Boot nicht kompatibel sind, oder dessen Betrieb, Leistung oder Beständigkeit
negativ beeinflusst haben, oder durch Reparaturen entstanden sind, die von ei-
ner Person ausgeführt wurden, die kein BRP-Lieferant/Vertragshändler ist;
– Schäden, die verursacht wurden durch Missbrauch, Zweckentfremdung,
anormalen Gebrauch, Vernachlässigung, Rennsporteinsatz, unsachgemäßen
Betrieb oder Betrieb des Bootes in einer Art und Weise, die nicht mit dem in
der Bedienungsanleitung empfohlenen Betrieb übereinstimmt;
– Schäden, die entstanden sind durch äußere Einwirkung, Untertauchen, Einsau-
gen von Wasser oder Fremdkörpern, Unfall, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder
höhere Gewalt;
– Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwen-
dung mit dem Boot geeignet sind (siehe Bedienungsanleitung);
– Schäden durch Rost, Korrosion oder Umwelteinflüsse;
– Schäden, die verursacht wurden durch die Blockierung eines Kühlsystems oder
einer Jetpumpe durch Fremdkörper;
– Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher Art
durch Abschleppen, Lagerung, sowie Ausgaben wie Abschleppgebühren, Te-
lefonate oder Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kreditzahlungen, Zeitverlust,
Einkommensverlust unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe und
– Schäden an der Gelcoat-Lackierung, insbesondere ästhetische Defekte, Bla-
senbildung, Narbenbildung, Haarrissbildung sowie Abblättern der Glasfasern
durch Blasen, Riefen, spinnennetzartige Risse, Haarrisse oder Umwelteinflüs-
se.
4) GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Diese eingeschränkte Gewährleistung wird ab dem Lieferdatum an den ersten
Einzelhandelskunden oder ab dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ers-
ten Mal benutzt wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen Zeitraum
von:
VIERUNDZWANZIG (24) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater
Nutzung, mit folgender Ausnahme: Die Glasfaserstruktur des Decks und des
Rumpfes wird über einen Zeitraum von SECHZIG (60) AUFEINANDER FOLGEN-
DEN MONATEN abgedeckt;
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