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Eingeschränkte Brp-Gewährleistung Für Den Europäischen; Boote Des Modelljahres 2012; Umfang Der Eingeschränkten Gewährleistung - BRP SEA-DOO 150 SPEEDSTER 2012 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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EINGESCHRÄNKTE BRP-GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DEN EUROPÄISCHEN UND RUSSISCHEN
WIRTSCHAFTSRAUM UND DIE TÜRKEI: SEA-DOO
®

BOOTE DES MODELLJAHRES 2012

1) UMFANG DER EINGESCHRÄNKTEN
GEWÄHRLEISTUNG
Die BRP US Inc. ("BRP")* garantiert, dass ihre neuen und nicht gebrauchten
Sea-Doo
®
Boote des Modelljahres 2012, die von BRP Lieferanten/Vertrags-
händlern ("Lieferanten/Vertragshändler") in Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes ("EWR") (der die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
sowie Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst), in den Mitgliedsstaaten der
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ("GUS") (welche aus der Russischen Föde-
ration und den ehemaligen Mitgliedsstaaten der UDSSR besteht) sowie in die
Türkei verkauft werden, für den unten genannten Zeitraum und unter den unten
genannten Bedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Diese
eingeschränkte Gewährleistung erlischt, wenn: (1) das Boot zu einem beliebigen
Zeitpunkt, auch durch einen früheren Eigentümer, für den Rennsporteinsatz
oder eine sonstige Wettbewerbsaktivität verwendet wurde, oder (2) das Boot
in einer solchen Weise geändert oder modifiziert worden ist, dass sein Betrieb,
seine Leistung oder Haltbarkeit negativ beeinflusst wurden, bzw. geändert oder
modifiziert wurde, um seine beabsichtigte Verwendung zu ändern.
Für alle Originalteile und sämtliches Originalzubehör des SEA-DOO
®
BOOTES,
die/das von einem BRP Vertragslieferant/-händler zum Zeitpunkt der Lieferung
des Sea-Doo
®
Bootes des Modelljahres 2012 montiert wurde(n), gilt dieselbe
Garantie wie für das Boot selbst.
2) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DIESE GARANTIE WIRD AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT UND ERSETZT ALLE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, INSBE-
SONDERE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK. IN DEM UMFANG, IN DEM SIE
NICHT WIDERRUFEN WERDEN KÖNNEN, SIND DIE STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN IN IHRER DAUER AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCK-
LICHEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN
SIND VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN, IN EINIGEN
LÄNDERN SIND DIE OBEN GENANNTEN ABLEHNUNGSERKLÄRUNGEN,
BESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE NICHT ZULÄSSIG,
SODASS DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. DIESE GARAN-
TIE GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE UND SIE KÖNNEN AUCH SONSTIGE
GESETZLICH VORGESCHRIEBENE RECHTE HABEN, DIE VON LAND ZU
LAND VERSCHIEDEN SEIN KÖNNEN.
Weder der BRP-Lieferant/Vertragshändler noch sonstige Personen sind berech-
tigt, eine Beteuerung, Geltendmachung oder Gewährleistung in Bezug auf das
Produkt zu erklären, die nicht in dieser eingeschränkten Gewährleistung enthalten
ist. Falls dies doch erfolgt ist, wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
BRP behält sich das Recht vor, diese Gewährleistung jederzeit zu modifizieren,
wobei vorausgesetzt wird, dass eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren
Gewährleistungsbedingungen für die Produkte ändert, die während der Wirksam-
keit dieser Gewährleistung verkauft wurden.
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