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UVV-Prüfung
Der Betreiber von gewerblich genutzten
Schweißanlagen ist dazu verpflichtet, ein-
satzbedingt regelmäßig eine Sicherheits-
überprüfung der Anlagen nach EN 60974-
4 durchführen zu lassen. Lorch empfiehlt
eine Prüffrist von 12 Monaten.
Auch nach Änderung oder Instandsetzung
der Anlage muss eine Sicherheitsüberprü-
fung durchgeführt werden.
Unsachgemäß durchgeführ-
te UVV-Prüfungen können
zur Zerstörung der Anlage
führen. Nähere Informatio-
nen über UVV-Prüfungen an
Schweißanlagen erhalten Sie
bei autorisierten Lorch Ser-
vice-Stützpunkten.
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Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)
Dieses Produkt entspricht den derzeit gel-
tenden EMV-Normen. Beachten Sie folgen-
des:
Das Gerät ist bestimmt zum Schweißen
bei gewerblichen als auch industriellen
Einsatzbedingungen (CISPR 11 class A).
Bei Einsatz in anderen Umgebungen (z.
B. Wohngebieten) können andere elekt-
rische Geräte gestört werden.
Elektromagnetische Probleme bei der
Inbetriebnahme können entstehen in:
– Netzzuleitungen, Steuerleitungen,
Signal- und Telekommunikationslei-
tungen in der Nähe der Schweiß- bzw.
Schneideinrichtung
– Fernseh- und Rundfunksender und
-empfänger
– Computer und anderen Steuereinrich-
tungen
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Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Falls andere Einrichtungen in der Umge-
bung gestört werden, können zusätzliche
Abschirmungen notwendig werden.
Betreiben Sie das Gerät nach den Angaben
und Anweisungen des Herstellers. Der Be-
treiber des Geräts ist für die Installation
und den Betrieb des Geräts verantwortlich.
Treten elektromagnetische Störungen auf,
ist der Betreiber (evtl. mit technischer Hilfe
des Herstellers) für deren Beseitigung ver-
antwortlich.
Stronger,
Castolin Eutectic
with
www.castolin.com
– Schutzvorrichtungen in gewerblichen
Einrichtungen (z. B. Alarmanlagen)
– Herzschrittmachern und Hörhilfen
– Einrichtungen zum Kalibrieren oder
Messen
– in Geräten mit zu geringer Störfes-
tigkeit
Die zu betrachtende Umgebung kann
sich bis über die Grundstücksgrenze
erstrecken. Dies ist von der Bauart des
Gebäudes und anderen dort stattfin-
denden Tätigkeiten abhängig.