Zugelassenes Stückholz
Zur Verbrennung im Vitoligno 250-S gelten für Stück-
holz, wie z. B. Spalt-, Scheit- oder Rundholz, folgende
Anforderungen:
Eigenschaftsklasse
Durchmesser
Länge bei Vitoligno 250-S mit 40, 50, 60
und 75 kW
Länge bei Vitoligno 250-S mit 85, 100,
120 und 170 kW
Wassergehalt
Zugelassenes nicht stückiges Holz
Ein Anteil des Brennholzes darf nicht stückiges Holz sein, wie im Folgenden beschrieben.
Grobhackschnitzel:
■
Klasse B1/P31S/M20/A0.8 (Eigenschaften nach
EN ISO 17225-4)
Zugelassener Brennstoff für Öl-Gebläsebrenner
Zugelassener Brennstoff: Heizöl Extra Leicht
Nicht zugelassene Brennstoffe
Gefahr
Vergiftungsgefahr durch ungeeignete Brenn-
stoffe! Das Verbrennen von Abfällen sowie von
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder
dessen Beschichtung aus halogenorganischen
Verbindungen besteht, führt zur Entstehung von
hochgiftigen Abgasen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
!
Achtung
Beschädigungsgefahr der Heizungsanlage
durch ungeeignete Brennstoffe ! Das Verbren-
nen von Abfällen sowie von Holz, das mit Holz-
schutzmitteln behandelt oder dessen Beschich-
tung aus halogenorganischen Verbindungen
besteht, kann zu schweren Korrosionsschäden
im Kessel entstehen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
Keinesfalls verbrannt werden dürfen:
Nach EN ISO 17225-5
B
D15
L50
L100
M20
Schreinereiabfälle:
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Verleimtes Holz und Holzreste
Es dürfen keine Holzschutzmittel aufgetragen oder
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enthalten sein.
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Kantenlänge muss > 5 cm sein.
Steinkohle und Koks
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Holzabfälle mit Beschichtungen aus halogenorgani-
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schen Verbindungen (PVC)
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Holzpellets
Brennstoffbestellung
Zusätzliche Angaben
–
Hartholz: 5 bis 15 cm
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Weichholz: 5 bis 12 cm
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Max. 50 cm
Max. 100 cm
Max. 20 %
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