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Kyocera ECOSYS M3860idnf Bedienungsanleitung Seite 5

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Inhaltsverzeichnis

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KYOCERA Document Solutions Europe B.V., Zweigniederlassung Zürich
Hohlstrasse 614
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)44 908 49 80
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN "BRING IN"
1. Garantieumfang
KYOCERA Document Solutions (KYOCERA) gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufs-
datum auf seine Geräte und seine Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich in der
Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten in der Geräte-
verpackung. Diese Garantie kann kostenpflichtig (KYOlife) erweitert werden. Die KYOCERA
Herstellergarantie besteht unabhängig von den Ansprüchen des Kunden gegen seinen
Verkäufer; insbesondere bleiben Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer unbe-
rührt. Die Garantie bezieht sich auf das in der Garantiekarte bezeichnete Gerät und dessen
Optionen. Die Geräte sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software
auf dem „Stand der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am
Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden,
insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde. Ausge-
schlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile wie z.B. Toner
und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur oder der Austausch
solcher Teile des KYOCERA Geräts oder seiner Optionen, die infolge von Material- oder
Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlänge-
rung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur direkt bei KYO-
CERA oder autorisierter Service-Partner und gehen in das Eigentum von KYOCERA über.
Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor
Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Ort der Garantieerfüllung, Kosten
Die Garantie umfasst die kostenlose Instandsetzung des Gerätes bei KYOCERA direkt oder
bei einem autorisierten KYOCERA Service-Partner. Die Instandsetzung beginnt nach
Paketeingang oder Abgabe des Gerätes und beträgt üblicher Weise zwei Werktage, gerech-
net ohne Wege- und Transportzeiten. Für die Instandsetzung im Garantiefall entstehen
keine Material- oder Arbeitskosten, ausgenommen der Transportkosten zur Einsendung des
Gerätes an KYOCERA oder an einen autorisierten KYOCERA Servicepartner.
Hinweis: Garantieangebot, -Umfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie Transportbedin-
gungen und Transportkosten von KYOCERA oder ihrer ServicePartner können z.B. auf
Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern abweichend sein.
3. Ordnungsmässiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von KYOCERA vorgegebenen Produktspezifikationen
betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale Druckauslastung, mit einer gleichmäs-
sigen Verteilung des monatlichen Druckvolumens, wie in der Bedienungsanleitung oder dem
Produkt beiliegenden Garantiedokumenten bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von KYOCERA in der Bedienungsanleitung angegebenen Wartungs- und Pflegehin-
weise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges Maintenance-
Kit bzw. Service-Kit von KYOCERA oder einem autorisierten KYOCERA Service-Partner mit
allen darin enthaltenen Teilen einbauen lassen. Den Nachweis über den fristgerechten
Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das KYOCERA Call Center (Hotline). Der
Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die Fehlerursache selbst zu beheben.
Verweigert der Kunde dies, ist KYOCERA von der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehler-
behebung durch den Kunden selbst nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebo-
tenen Möglichkeiten der Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass
es sich bei der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der Kunde
einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl eine Reparatur
durch KYOCERA oder einen Service-Partner, hat er mit diesem eine gesonderte Vereinba-
rung zu treffen.
5. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind; dies sind
z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge unterlassener regelmäs-
siger Reinigung, Schäden durch Anschluss an falsche Netzspannung sowie Schäden, die
durch lokale Verhältnisse wie übermässige Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und
Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische Beschädi-
gungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäss betrieben wurden sowie unsachgemäss angewendet
oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden welcher in der
Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei ungleichmässiger Vertei-
lung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und Maintenance-
Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen betrieben
wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Seriennummer fehlt oder manipuliert wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten, Folien, etc.)
betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende Komponen-
ten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete Komponenten von Dritther-
stellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
E-Mail: service@dch.kyocera.com
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht Original
KYOCERA Toner entstanden sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich von der Garantie
ausgeschlossen.
6. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
Die KYOlife Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des Geräts
erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standard Herstellergarantie je nach
Produkt auf 3 Jahre inklusive eines Vor-Ort ServiceProgramms. Zur Geltendmachung von
Garantieansprüchen im Rahmen der erweiterten Garantie (KYOlife) ist die KYOlife Registrie-
rung Voraussetzung. Sollte im Falle einer Störungsmeldung seitens des Kunden die Regist-
rierung einer gültigen KYOlife Garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der
Kunde den Nachweis über das Vorliegen der KYOCERA KYOlife Garantie zu führen. Dies
kann nur durch die Vorlage des Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit dem
Kaufnachweis von KYOlife erfolgen.
7. Manipulation
Garantiedokumente der KYOCERA sind Urkunden im Sinne des jeweiligen Landesrechtes.
Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und führen zum Erlöschen der
Garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
a) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaf-
ten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet KYOCERA für alle
darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
b) Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist die Haftung von KYOCERA für
Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden be-
grenzt.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYOCERA für Sach- und Vermögensschäden nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist die Haftung auf den vertragstypi-
schen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Bei Verlust von Daten haftet KYOCERA nur für denjenigen Aufwand, der für die Wieder-
herstellung der Daten bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Vertragspartner
erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von KYOCERA tritt diese Haftung nur ein, wenn
der Vertragspartner unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Massnahme eine
ordnungsgemässe Datensicherung durchgeführt hat.
e) Eine Haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt
hiervon unberührt.
9. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen KYOCERA und dem Kunden unterliegen ausschliesslich dem
Recht der Niederlande; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der
Garantie ist das zuständige Gericht in Zürich, Schweiz, sofern keine anders lautenden
gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung.
Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise unwirksam,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit
der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
April 2013, KYOCERA Document Solutions B.V., Zweigniederlassung Zürich

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Diese Anleitung auch für:

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