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Allgemeine Hinweise - Fiat Bravo Betriebsanleitung

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ALLGEMEINE HINWEISE
1) Das Auslösen der Front- und/oder vor-
deren Seitenairbags (wo vorgesehen) ist
möglich, wenn das Fahrzeug starken
Stößen oder Unfällen ausgesetzt ist, die
den Unterbodenbereich betreffen, wie z.
B. starke Stöße gegen Stufen, Gehsteige
oder feste Bodenvorsprünge, Durchfah-
ren von großen Schlaglöchern oder bei
Bodenwellen.
2) Bei der Auslösung der Airbags wird ei-
ne kleine Menger Pulver freigesetzt. Die-
ses Pulver ist nicht gesundheitsschädlich
und ist auch kein Zeichen für einen ent-
stehenden Brand. Das entfaltete Luftkissen
und der Fahrgastraum können außerdem
von pulverartigen Rückständen bedeckt
werden: Dieses Pulver kann Reizung auf
der Haut und an den Augen hervorrufen.
Falls man damit in Berührung kommt, soll-
te man sich mit Wasser und neutraler Sei-
fe waschen.
3) Wenn sich durch einen Unfall eine der
Sicherheitsvorrichtungen aktiviert haben
sollte, wenden Sie sich an das Fiat Kun-
dendienstnetz, um diese zu ersetzen und
die Unversehrtheit der Anlage prüfen zu
lassen.
Alle Eingriffe, sei es die Kontrolle, Repa-
ratur oder Ersatz des Airbags, müssen
durch das Fiat Kundendienstnetz ausge-
führt werden.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs wenden
Sie sich bitte an das Fiat Kundendienstnetz
zur Deaktivierung der Anlage. Bei Eigen-
tumsveränderung des Fahrzeugs ist es un-
erlässlich, dass der neue Besitzer über die
Benutzungsart und die obigen Hinweise
unterrichtet und ihm die "Betriebsanlei-
tung" ausgehändigt wird.
4) Die Aktivierung der Gurtstraffer, der
Front-Airbags und der vorderen Seitenair-
bags wird in unterschiedlicher Weise und
in Abhängigkeit von der Art des Aufpralls
entschieden. Die nicht erfolge Auslösung
eines oder mehrerer Systeme ist nicht als
Störung des Systems zu bewerten.
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