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Allgemeine Garantiebedingungen - ELSA ECOMO 24H96 Benutzerhandbuch

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Anhang: Allgemeine Garantiebedingungen

Allgemeine Garantiebedingungen

Diese Garantie vom 01.01.1998 gewährt die ELSA AG den Erwerbern von ELSA-Produkten nach ihrer
Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen:
1. Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet,
daß Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanwei-
sung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach unserer
Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behalten wir uns vor, das de-
fekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen oder dem Käufer den Original-Kaufpreis
gegen Rückgabe des defekten Geräts zu erstatten. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software
sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den
Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.
c) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d) Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen
(z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht
nicht.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für ELSA-Produkte sechs Jahre. Ausgenommen hiervon sind ELSA-CRT-
Farbmonitore und ELSA-Videokonferenzsysteme; hierfür beträgt die Garantiezeit 36 Monate. Ebenfalls
ausgenommen sind ELSA-TFT-Monitore; hierfür beträgt die Garantiezeit zwölf Monate. Die Garantie-
zeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den ELSA-Fachhändler. Garantieleistungen
bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3. Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegen-
über der Transportperson und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind un-
verzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung, schriftlich
gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.
c) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das
instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal vorge-
legt wird.
4. Ausschluß der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn das Gerät durch den Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit,
Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
b) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen
Spezifikationen liegen;
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ELSA ECOMO 24H96 Handbuch © 1998 ELSA AG

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