Allgemeine Garantiebedingungen vom 01.06.1998
Diese Garantie gewährt die ELSA AG den Erwerbern von ELSA-Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu
den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedin-
gungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet,
daß Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanwei-
sung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach unserer
Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behalten wir uns vor, das de-
fekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen oder dem Käufer den Original-Kaufpreis
gegen Rückgabe des defekten Geräts zu erstatten. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software
sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den Ver-
sand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.
c)
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d)
Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen
(z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht
nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für ELSA-Produkte sechs Jahre. Ausgenommen hiervon sind ELSA-Farbmonitore
und ELSA-Videokonferenzsysteme; hierfür beträgt die Garantiezeit drei Jahre. Die Garantiezeit beginnt
mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den ELSA-Fachhändler. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
Abwicklung
a)
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
b)
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich ge-
genüber der Transportperson und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung,
schriftlich gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.
c)
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das
instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
d)
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal vorge-
legt wird.
4
Ausschluß der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
wenn das Gerät durch den Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit,
Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
Anhang
25
ELSA ECOMO 20LCD99