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Beschränkte Garantie - HP 50g Benutzerhandbuch

Grafikfähiger taschenrechner
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Beschränkte Garantie
Grafiktaschenrechner HP 50g, Garantiezeitraum: 12 Monate
1. HP garantiert Ihnen, dem Endbenutzer, dass HP Hardware, Zubehör
und Verbrauchsmaterialien frei von Material- und Verarbeitungsfehlern
sind. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum und gilt für den oben
angegebenen Zeitraum. Wenn HP innerhalb des Garantiezeitraums
über einen derartigen Mangel informiert wird, übernimmt HP nach
eigenem Ermessen entweder die Reparatur des nachweislich
fehlerhaften Produkts oder tauscht dieses aus. Als Austauschprodukte
können neue oder im Hinblick auf die Leistung neuwertige Produkte
eingesetzt werden.
2. Bei ordnungsgemäßer Installation und Verwendung der HP Software
übernimmt HP ab dem Kaufdatum und für den oben angegebenen
Zeitraum die Garantie, dass keine Material- oder Verarbeitungsfehler
bestehen, die dazu führen, dass die Programmierungsanweisungen
nicht ausgeführt werden können. Wenn HP innerhalb des
Garantiezeitraums über einen derartigen Mangel informiert wird,
ersetzt HP die fehlerhafte Software, die die
Programmierungsanweisungen nicht ausführt.
3. HP übernimmt keine Garantie für einen störungs- oder fehlerfreien
Betrieb von HP Produkten. Sollte HP innerhalb eines angemessenen
Zeitraums nicht in der Lage sein, ein Produkt gemäß den
Garantiebestimmungen zu reparieren oder auszutauschen, sind Sie bei
sofortiger Rücksendung des Produkts berechtigt, den Kaufpreis
zurückzuverlangen.
4. HP Produkte können aus recyceltem Material hergestellte Teile
enthalten, deren Leistung Teilen aus neuem Material entspricht oder die
unbeabsichtigt verwendet wurden.
5. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen
sind: (a) unsachgemäße oder ungeeignete Wartung oder Kalibrierung;
(b) Verwendung von Software, Schnittstellen, Teilen oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht von HP zur Verfügung gestellt wurden;
(c) unbefugte Änderung oder falsche Verwendung; (d) Betrieb
außerhalb des Rahmens der für das Produkt veröffentlichen technischen
Daten für den Betrieb; oder (e) unsachgemäße Vorbereitung oder
Wartung des Standorts.
6. SOWEIT GEMÄSS ÖRTLICHEM RECHT ZULÄSSIG, STELLEN DIE OBEN
GENANNTEN GARANTIEANSPRÜCHE DIE ALLEINIGEN
ANSPRÜCHE DAR, UND ES GELTEN KEINE WEITEREN
Seite BG-1

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