ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE
nungsgemäß schließt und nicht verbogen oder beschädigt
ist. Halten Sie die Tür immer geschlossen, außer beim Betre-
ten/Verlassen des Arbeitskorbs und beim Be-/Entladen von
Materialien.
13.
Abzugsleinen-Verankerungspunkte
Betriebs müssen alle Personen im Arbeitskorb ein Ganzkör-
per-Sicherheitsgeschirr tragen, wobei eine Abzugsleine an
einem
zugelassenen
befestigt ist. Nur eine (1) Abzugsleine je Abzugsleinen-Ver-
ankerungspunkt befestigen.
ACHTUNG
WENN DIE MASCHINE NICHT EINWANDFREI FUNKTIONIERT, DIE MASCHINE SOFORT
ABSTELLEN! DIE STÖRUNG DEM ZUSTÄNDIGEN WARTUNGSPERSONAL MELDEN. DIE
MASCHINE DARF ERST IN BETRIEB GENOMMEN WERDEN, NACHDEM SIE FÜR
BETRIEBSSICHER ERKLÄRT WURDE.
2-6
–
Während
Abzugsleinen-Verankerungspunkt
des
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