3. Sicherheit
3.5 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschä-
den führen.
▶
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen
und Richtlinien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachper-
sonal ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die
relevanten Normen und Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmun-
gen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Anforderungen an benötigte Schutzausrüstung ergeben sich aus den
Umgebungsbedingungen am Ort der Nutzung, anderen Produkten oder der Verknüp-
fung mit anderen Produkten.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden. Der Betreiber wird durch diese Vorschläge in keiner Weise von seinen
arbeitsrechtlichen Pflichten zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeit-
nehmer entbunden.
Die Bemessung der persönlichen Schutzausrüstung muss unter Berücksichtigung aller
Betriebsparameter des Einsatzortes erfolgen.
WIKA Betriebsanleitung, Typen F2220, F2221, F2226
OI_F2220_F2221_F2226.indb 33
OI_F2220_F2221_F2226.indb 33
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Fachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
DE
33
01.07.2021 11:33:46
01.07.2021 11:33:46