Abb. 3
Anmerkung: Die Gerate des Typs "B 11" sind mit Windschutzkamin oder Aufsatz ausgestattet, die demontiert und
seprart geliefert werden.
- Bei Installation unter einer Abzugshaube muß
zwischen dem Ende der Abzugsleitung und der
Gerätefläche ein Abstand von mind. 1,8 m eingehalten
werden. Der Öffnung des Abgasabzugs muß sich
innerhalb des unteren Haubenumfangs befinden.
- Gasgeräte Typ "A"
- Nicht für den Anschluß an einen Abgasabzug
vorgesehen.
- Diese Geräte müssen die Abgase in hierfür
vorgesehene Rauchabzugshauben o.ä. mit Anschluß
an einen einwandfrei funktionierenden Kamin oder
direkt nach außen abführen.
- Alternativ hierzu ist ein Luftabsauger mit direktem
Außenanschluß zugelassen, der mindestens 1 m
Abgase pro kW Leistungsaufnahme durch die daran
angeschlossenen Geräte absaugt.
ANSCHLUSS AN DAS WASSERNETZ
Die Wasserzulaufleitung über einen Mechanik-Filter und
einen Wasserhahn an das Wassernetz anschließen.
Vor dem Anschluß des Filters etwas Wasser ablaufen
lassen, sodaß eventuelle eisenhaltige Ablagerungen
abfließen können.
Ø 153
WASSERABFLUSS
Die Abflußleitung des Nudelkochers an das Wassernetz
anschließen.
GASANSCHLUSS
Das Gerät muß über offen verlegte Metalleitungen aus
verzinktem Stahl oder Kupfer an das Gasnetz
angeschlossen werden.
Jedes Gerät muß separat über einen leicht zugänglichen
Sperrhahn an das Gasnetz angeschlossen werden, der
nach jeder Benutzung des Gerätz zu schließen ist.Die
Geräteleitung muß über eine problemlos abnehmbare
dreiteilige Metall-Verbindung an die Gasleitung
angeschlossen werden.Die Gewinde können mittels,
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/h
vom Hersteller ausdrücklich für Gas geeignet erklärte
Materialien gedichtet werden.Das Gerät muß mit der auf
dem Typenschild angegebene Gasart betrieben werden,
deren Eigenschaften in der Übersicht "Technische Daten"
wiedergegeben sind.
KONTROLLE DER NENN-WÄRMELEISTUNG
Die Wärmeleistung des Geräts ist bei Erstinstallation
oder Umrüstung bzw. Anschluß an eine andere Gasart
und für alle Wartungseingriffe gemäß den hier
aufgeführten Anleitungen zu überprüfen.
Es ist keine weitere Regelung der Wärmeleistung
vorgesehen.
INBETRIEBNAHME
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