2 Sicherheitshinweise
Die gesamte Gebrauchsanleitung vor
der ersten Inbetriebnahme aufmerk‐
sam lesen und für späteren Gebrauch
sicher aufbewahren. Nichtbeachten
der Gebrauchsanleitung kann lebens‐
gefährlich sein.
2.1
Allgemein beachten
Länderbezogene Sicherheitsvorschriften, z. B.
von Berufsgenossenschaften, Sozialkassen,
Behörden für Arbeitsschutz und andere beach‐
ten.
Der Einsatz Schall emittierender Motorsägen
kann durch nationale wie auch örtliche, lokale
Vorschriften zeitlich begrenzt sein.
Wer zum ersten Mal mit der Motorsäge arbeitet:
Vom Verkäufer oder von einem anderen Fach‐
kundigen erklären lassen, wie man damit sicher
umgeht – oder an einem Fachlehrgang teilneh‐
men.
Minderjährige dürfen nicht mit der Motorsäge
arbeiten – ausgenommen Jugendliche über 16
Jahre, die unter Aufsicht ausgebildet werden.
Kinder, Tiere und Zuschauer fernhalten.
Der Benutzer ist verantwortlich für Unfälle oder
Gefahren, die gegenüber anderen Personen
oder deren Eigentum auftreten.
Motorsäge nur an Personen weitergeben oder
ausleihen, die mit seiner Handhabung vertraut
sind – stets die Gebrauchsanleitung mitgeben.
Personen, die aufgrund eingeschränkter physi‐
scher, sensorischer oder geistiger Fähigkeit nicht
in der Lage sind, das Gerät sicher zu bedienen,
dürfen nur unter Aufsicht oder nach Anweisung
durch eine verantwortliche Person damit arbei‐
ten.
Wer mit der Motorsäge arbeitet, muss ausgeruht,
gesund und in guter Verfassung sein. Wer sich
aus gesundheitlichen Gründen nicht anstrengen
darf, sollte seinen Arzt fragen, ob die Arbeit mit
einer Motorsäge möglich ist.
Nach der Einnahme von Alkohol, Medikamenten,
die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen oder
Drogen darf nicht mit der Motorsäge gearbeitet
werden.
Bei ungünstigem Wetter (Regen, Schnee, Eis,
Wind) die Arbeit verschieben – erhöhte Unfallge‐
fahr!
0458-756-7621-B
2.2
Bestimmungsgemäße Verwen‐
dung
Die Motorsäge nur zum Sägen von Holz und
hölzernen Gegenständen verwenden. Die Motor‐
säge ist insbesondere zum Sägen von Brennholz
oder für Sägearbeiten im hausnahen Bereich
geeignet.
Für andere Zwecke darf die Motorsäge nicht
benutzt werden – Unfallgefahr!
Keine Änderungen an der Motorsäge vornehmen
– die Sicherheit kann dadurch gefährdet werden.
Für Personen- und Sachschäden, die bei der
Verwendung nicht zugelassener Anbaugeräte
auftreten, schließt STIHL jede Haftung aus.
2.3
Bekleidung und Ausstattung
Vorschriftsmäßige Bekleidung und Ausstattung
tragen.
Die Kleidung muss zweckmäßig sein
und darf nicht behindern. Eng anlie‐
gende Kleidung mit Schnittschutzein‐
lage – kein Arbeitsmantel.
Keine Kleidung tragen, die sich in Holz, Gestrüpp
oder sich bewegenden Teilen der Motorsäge ver‐
fangen kann. Auch keinen Schal, keine Krawatte
und keinen Schmuck. Lange Haare zusammen‐
binden und sichern (Kopftuch, Mütze, Helm etc.).
Geeignetes Schuhwerk tragen – mit
Schnittschutz, griffiger Sohle und
Stahlkappe.
WARNUNG
Um die Gefahr von Augenverletzun‐
gen zu reduzieren enganliegende
Schutzbrille nach Norm EN 166 tra‐
gen. Auf richtigen Sitz der Schutz‐
brille achten.
Gesichtschutz tragen und auf richtigen Sitz ach‐
ten.
"Persönlicher" Schallschutz wird empfohlen,
wenn die tägliche Arbeitszeit über 2,5 Stunden
liegt.
Schutzhelm tragen bei Gefahr von herabfallen‐
den Gegenständen.
Robuste Arbeitshandschuhe aus
widerstandsfähigem Material tragen
(z. B. Leder).
STIHL bietet ein umfangreiches Programm für
persönliche Schutzausstattung an.
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