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Aufstellung
4.1
Aufstellungsort
Bei einer Heizleistung unter 50 kW dürfen die Kessel
auch außerhalb von Heizräumen aufgestellt werden.
Der Aufstellungsraum muß dazu den Anforderungen
nach TRGI 1986 Punkt 5.2.2 entsprechen.
• Der Kessel kann im Wohnbereich aufgestellt wer-
den, da eine Abgasüberwachung werkseitig ent-
halten ist.
• Die Geräte sind nicht für die direkte Aufstellung in
Werk- und Produktionsstätten geeignet.
• Um Korrosion zu vermeiden, muß der Aufstel-
lungsraum trocken und frei von aggressiven Stof-
fen sein (siehe Abschnitt "4.2 Verbrennungsluft").
• Die Aufstellung in Räumen mit hoher Luftfeuchtig-
keit oder zusammen mit Waschmaschinen o. ä.
Geräten ist zu vermeiden (siehe Abschnitt "4.2
Verbrennungsluft").
• Die Umgebungstemperatur des Kessels darf 35 °C
nicht überschreiten. Brennbare, leicht entflammba-
re Stoffe und Flüssigkeiten dürfen nicht in Kessel-
nähe gelagert werden.
• Der Heizraum muß gegen das Eindringen von
Kleintieren und Schädlingen gesichert werden.
• Der Fußboden soll im Bereich des Kessels mög-
lichst eben sein.
Achtung: Die Bodenplatte des Kessels darf nicht im
Boden eingelassen werden.
– Für einen einwandfreien Zugang zu den Armatu-
ren und zur Reinigung der Heizfläche die nachste-
henden Mindestwandabstandsmaße einhalten.
A
B
B
Bild 6
K ..-8 E
A
100 mm
B
10
0 008
100
B
6 720 610 006-06.1O
K ..-8 EC
600 mm
Verbrennungsluftzufuhr
von vorne sicherstellen
Aufstellung im Dachraum:
– Fußboden wasserdicht ausführen und mit einem
Bodenablauf versehen.
Die Türschwelle zum Vorraum muß mindestens
100 mm hoch sein.
Kesselausführung EC:
– Zwischen der linken Kesselseite und der Wand
bzw. dem Speicher einen Abstand von 600 mm
einhalten, damit das eingebaute Ausdehnungsge-
fäß und die Umwälzpumpe gut zugänglich sind.
4.2
Verbrennungsluft
Achtung: Die Verbrennungsluft muß von vorne an
den Kessel herangeführt werden.
Der Kessel saugt die gesamte Verbrennungsluft von
vorne an. Verbrennungsluftzufuhr von hinten bzw.
seitlich führt zu Verbrennungsluftmangel.
• Zur Vermeidung von Korrosion muß die Ver-
brennungsluft frei von aggressiven Stoffen sein.
Als besonders korrosionsfördernd gelten Halogen-
kohlenwasserstoffe (z. B. Chlor und Fluor), die in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibgasen,
diversen Haushaltsreinigern usw. enthalten sind.
Erforderlichenfalls geeignete Gegenmaßnahmen
veranlassen.
• Durch Staub verunreinigte Luft führt zur Brenner-
verschmutzung und dadurch zu Überhitzung des
Brenners und dessen Zerstörung. Deshalb muß
der Kessel bei Staubentwicklung im Heizraum im-
mer abgeschaltet werden, zum Beispiel während
der Gebäudebauphase oder Reinigungsarbeiten
im Heizraum.
• In Gebäuden, die mit fugendichten Fenstern ver-
sehen sind bzw. nachgerüstet werden, ist beson-
ders auf die erforderliche Raumgröße, Raumver-
bund oder Lüftung zu achten (Feuerungsverord-
nung).
• Abluftventilatoren (z. B. Wäschetrockner) mit
Außenanschluß sind im selben Aufstellungsraum
wie der Kessel nur zulässig, wenn die ungehinder-
te Verbrennungsluftzufuhr durch eine geeignete
Verriegelung des Ventilators sichergestellt ist.
4.3
Wärmeschutz
Die Oberflächentemperatur unter dem Kesselboden-
blech beträgt im Beharrungszustand bei einer Raum-
temperatur von 25 °C maximal 55 °C.
– Auf brennbaren und wärmeempfindlichen Fußbö-
den geeigneten Schutz gegen Wärmestrahlung
vorsehen.
– Von äußeren erhitzten Teilen zu den Wänden Ab-
stand von mindestens 100 mm einhalten.