1.5
Wichtiger Hinweis/Gefahrenhinweis
Dem Unternehmer (Betreiber) wird gemäß Berufsgenossenschaftlichen Regeln
BGR500 Kap. 2.11 Teil 3 empfohlen, für nachfolgend aufgeführte Punkte zu
sorgen:
1. Laut BGR500 hat der Unternehmer (Betreiber) unter Berücksichtigung der
Betriebs- oder Gebrauchsanleitung des Herstellers eine Betriebsanweisung
aufzustellen und den Beschäftigten zur Kenntnis zu bringen.
2. Aus Sicherheitsgründen muß in dieser Betriebsanweisung eindeutig darauf
hingewiesen werden, daß die eingestempelte max. Drehzahl des im Einsatz
befindlichen Rotors sowie die zulässige Füllmenge nicht überschritten wer-
den darf.
3. Liegt die Dichte des Zentrifugats über 1,2 g/cm
Zentrifuge reduziert werden (s. Formel Punkt 7.1.2).
4. Der Betrieb der Zentrifuge in explosionsgefährdeten Räumen ist unzulässig.
5. Während des Betriebes darf die Zentrifuge nicht angestoßen oder bewegt
werden. Anlehnen oder Abstützen an der Zentrifuge sind unzulässig.
6. Explosive oder leicht brennbare Substanzen dürfen nicht zentrifugiert
werden.
7. Substanzen, die das Material der Zentrifuge, der Rotoren oder der Becher in
irgendeiner Weise beschädigen können, dürfen nicht oder nur unter Beach-
tung besonderer Vorsichtsmaßnahmen zentrifugiert werden. Infektiöse,
toxische, pathogene oder radioaktive Substanzen dürfen nur in zertifizierten
Rotoren zentrifugiert werden.
8. Halten Sie grundsätzlich einen Sicherheitsabstand von mindestens 30 cm im
Umkreis der Zentrifuge frei. Gefahrenstoffe jeglicher Art dürfen in dem
Bereich nicht abgestellt oder bevorratet werden.
9. Achtung!
Defekte
Zentrifugendeckels (ggf. Service verständigen). Quetschgefahr!
Deckelentlastungen
3
, muß die Höchstdrehzahl der
ermöglichen
das
Bedienungsanleitung SIGMA 2-5, Seite 22 von 61
Herunterfallen
des
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