DBW 2010 / 2012 / 2020 / 2022 / 300 / 350
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Servicearbeiten
8.1
Allgemeines
Dieser Abschnitt beschreibt die zulässigen Servicearbei-
ten an den Heizgeräten im eingebauten Zustand.
8.2
Arbeiten am Heizgerät
Der Batterie-Hauptstrom darf wegen Überhitzungsgefahr
des Heizgerätes und einem damit verbundenen Anspre-
chen des Überhitzungsschutzes nicht unterbrochen wer-
den, solange das Heizgerät in Betrieb bzw. im Nachlauf
ist.
Bei Durchführung von umfangreichen Reparaturarbeiten
am Heizgerät ist ein Ausbau zweckmäßig.
Nach Arbeiten am Heizkreislauf muss eine Kühlmittel-
mischung aus Wasser und Gefrierschutz nach Fahrzeug-
herstellerangabe nachgefüllt und der Heizkreislauf ent-
lüftet werden.
8.3
Arbeiten am Fahrzeug
ACHTUNG
Im Bereich des Heizgerätes darf eine Temperatur von
85° C keinesfalls (z.B. bei Lackierarbeiten am Fahrzeug)
überschritten werden.
8.4
Probelauf des Heizgerätes
Das Heizgerät darf nicht, auch nicht mit Zeitvorwahl, in
geschlossenen Räumen wie Garagen oder Werkstätten,
ohne Abgasabsaugung betrieben werden.
8.5
Wartungsarbeiten
Im Interesse der Funktionssicherheit des Heizgerätes
sind folgende Wartungsarbeiten durchzuführen:
•
Die Öffnungen von Brennluftansaugleitung und
Abgasmündung sind auf Verschmutzung zu prüfen
und zu reinigen.
•
Außerhalb der Heizperiode soll das Heizgerät bei
kaltem Fahrzeugmotor etwa alle 4 Wochen für
10 Minuten bei auf "warm" gestellter Heizung betrie-
ben werden. Dadurch werden Startschwierigkeiten
vermieden.
•
Bei Erneuerung der Kühlflüssigkeit für den Fahrzeug-
motor ist nach Entlüften des Kühlsystems des Fahr-
zeuges auf sorgfältige Entlüftung des Heizgerätes
und der Umwälzpumpe zu achten.
Fehlende Kühlflüssigkeit ist nach Fahrzeughersteller-
angabe nachzufüllen.
•
Mindestens einmal jährlich, bei stark verschmutztem
Brennstoff auch öfter, ist der Brennstoff-Filter bzw. der
Filtereinsatz zu wechseln, um Betriebsstörungen vor-
zubeugen.
•
Die Brennstoffpumpe und die Brennstoffleitungen
sind bei Undichtigkeit sofort, sonst alle 5 Jahre zu
wechseln.
•
Das Heizgerät sollte in regelmäßigen Zeitabständen,
spätestens zu Beginn der Heizperiode von einer
Webasto-Servicestelle überprüft werden.
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