1.5 Ermittlung einer Alarmbedingung
Am Steuerterminal kann festgestellt werden, wodurch ein Alarm ausgelöst wurde, bzw.
welche Alarmbedingung noch ansteht.
Hinweis: Die Alarmbedingungen sind nur abfragbar, solange der Alarm noch ansteht und die
grüne Leuchtdiode im Verhältnis 1:1 blinkt.
Dazu muss folgendermaßen vorgegangen werden. Zuerst muss der Alarm quittiert werden.
Anschließend den internen Schlüsseltaster zuerst nach links drehen, halten, und die Anzeige
im Steuerterminal beachten. Der gleiche Vorgang ist bei der Schlüsseldrehung nach rechts
zu wiederholen. Aus den Anzeigen am Steuerterminal kann aus nachfolgender Tabelle die
Ursache des Alarms ermittelt werden.
Tabelle zur Ermittlung der Alarmbedingung:
Auslösekriterium
Sabotage am Terminal
oder Bedienteil
Sabotage der Tür (*)
Not-Auf
(es war entriegelt)
Not-Auf
(es war verriegelt)
Verriegelungsrückmel-
dung fehlt
Externe Notentriegelung.
(Brandmeldeanlage)
Zentralfreigabe
(*) In diesem Fall blinkt die grüne LED nach Quittierung des Alarms nicht. Wenn der
Türkontakt jedoch weiterhin geöffnet ist, wird ein Verriegelungsbefehl nicht angenommen.
Das gleiche gilt, wenn ein Tür-Offen-Alarm ausgelöst wurde, weil nach einer Kurzzeitfreigabe
die Tür zu lange offen blieb.
- 12 -
Klemme
LED
intern
intern
intern
intern
7/8
13/14
Schlüsselschalter betätigt nach:
Links
rot
grün
gelb
keine Anzeige
Rechts
rot
grün
gelb