Sicherheit
1.7
Herstellererklärung und
Geräteschild
Die Grundofenfeuerräume sind emissionsgeprüft nach EN
15250. Angaben zu den Emissionen finden Sie auf dem Gerä-
teschild oder in der Herstellererklärung.
Sie können die Herstellererklärung des Produktes anfordern:
Bei Ihrem Fachhändler/Importeur oder
info@camina-schmid.de
E-Mail:
Internet:
www.camina-schmid.de/leistungserklaerungen
A
B
D
F
Abb. 1: Geräteschild Grundofenfeuerraum am Beispiel Ron-
da GO 4557
Nr.
Typ
A
Fundstelle der harmonisierten Norm
B
Typ
C
Prüfbericht-Nr.
D
notifizierte Prüfstellen-Nr.
E
Serien-Nr.
F
zulässiger Brennstoff
Die Angaben auf dem Geräteschild dienen der ein-
deutigen Identifizierung des Gerätes.
Das Geräteschild befindet sich in der Servicebox
oder einem Ort, der von der Fachkraft ausgewählt
wurde und gut sichtbar ist.
6
1.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.8.1
Grundofenfeuerräume
Die Grundofenfeuerräume sind emissionsgeprüft nach EN
15250. Grundofenfeuerräume müssen immer mit Nachschal-
tungen betrieben werden.
Die Montage muss nach den länderspezifischen Fachregeln
für Grund-/Speicheröfen erfolgen.
Grundofenfeuerräume dürfen nur als Einzelraumfeuerungs-
anlagen betrieben werden. Andere Verwendungen – wie die
Nutzung als alleinige Wohnungsheizung für alle Wohnräume
– sind nicht zulässig.
Die Grundofenfeuerräume dienen zur Erwärmung des Auf-
stellraums über Strahlungswärme. Sie sind vorrangig zur Be-
heizung von einzelnen Wohnräumen zugelassen und dürfen
C
nur innerhalb dieser betrieben werden.
E
1.8.2
Brennstoffe
Die Grundofenfeuerräume dürfen nur mit naturbelassenem,
luftgetrocknetem Scheitholz mit einer Restfeuchte von ma-
ximal 20 % oder Presslingen aus naturbelassenem Holz nach
ISO 17225-3 betrieben werden. Die Verwendung anderer
Brennstoffe ist nicht zulässig.
1.8.3
Verbrennungsluftversorgung
Für den Verbrennungsvorgang ist das Vorhandensein von
Sauerstoff erforderlich. Die Grundofenfeuerräume sind
als raumluftabhängige Feuerungsanlagen konstruiert und
gebaut. Die Zuluft wird über eine Öffnung im unteren Teil
des Gerätes zugeführt. Bei der Planung, Aufstellung und im
Betrieb der Grundofenfeuerräume ist für eine ausreichende
Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen, die einen optimalen Ver-
brennungsvorgang ermöglicht.
Angaben zum Verbrennungsluftbedarf der einzelnen Geräte-
typen sind Kapitel 12 „Technische Daten" zu entnehmen.
1.8.4
Geschlossener Betrieb
Die Grundofenfeuerräume dürfen nur mit geschlossener
Fülltür betrieben werden. Im Betrieb darf die Fülltür nur kurz-
zeitig zum Auf- und Nachlegen von Brennstoffen geöffnet
werden.
Sind die Grundofenfeuerräume außer Betrieb, müssen alle
Türen und Einstelleinrichtungen geschlossen sein.
Sicherheit
1.8.5
Mehrfachbelegung
Die Eignung der Grundofenfeuerräume für eine Mehrfach-
belegung ist Kapitel 12 „Technische Daten" zu entnehmen.
Hier gelten insbesondere die Angaben für den geschlossenen
Betrieb. Sind alle Türen und Einstelleinrichtungen geöffnet,
kann dies zu funktionalen Störungen an weiteren Feuerstät-
ten führen, die an dem Schornstein angeschlossen sind.
Hinweis: Die Fülltür der Grundofenfeuerräume sind
selbstschließend und selbstverriegelnd.
1.8.6
Reinigung, Wartung und Störungsbehe-
bung
Reinigungs- und Wartungsintervalle sind einzuhalten und
Störungen umgehend zu beseitigen. Diese Maßnahmen ge-
hören zur bestimmungsgemäßen Verwendung!
1.9
Zu Ihrer Sicherheit!
GEFAHR
Das Nichtbeachten von Sicherheitshinweisen kann zu
schweren Personen- sowie Sach- und Umweltschäden
führen.
Anleitung beachten
Diese Betriebsanleitung ist vor dem Gebrauch der
Feuerstätte sorgfältig zu lesen! Sie ist an einem
sicheren Ort aufzubewahren!
SICHERHEITSHINWEIS
Für die Fachkraft:
Hinweise für die sichere und fachgerechte Planung,
Montage und Installation des Produktes finden Sie in der
beigefügten Montageanleitung!
SICHERHEITSHINWEIS
Bedienfehler können Personen- und/oder Sachschäden
zur Folge haben!
Es ist darauf zu achten, dass nur Personen Zugang haben,
die in der Lage sind, die Feuerstätte sachgerecht zu bedie-
nen! Kinder dürfen die Feuerstätte nicht unbeaufsichtigt
bedienen! Darauf achten, dass Kinder während des Heiz-
betriebes einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum
Gerät einhalten!
Es ist verboten, Veränderungen an dem Gerät vor-
zunehmen!
Eine Veränderung des Gerätes kann zu erheblichen
Beeinträchtigungen in der Funktion führen!
Dies kann Sachschäden verursachen und in Folge
dessen Personen in Gefahr bringen!
Es dürfen nur Original-Ersatzteile eingesetzt wer-
den!
VORSICHT
Explosionsgefahr!
Vor der Feuerstelle entstehen hohe Temperaturen, die ex-
plosive Materialien erhitzen können!
Während des Betriebs der Feuerstätte keine explosiven
Materialien in der Nähe ablegen und/oder lagern.
Sicherheitsabstände einhalten!
WARNUNG
Brandgefahr!
Vor und an der Feuerstelle entstehen hohe Temperaturen.
Zudem können bei geöffneter Fülltür Funken heraussprin-
gen.
Fülltür während des Heizbetriebes geschlossen halten! Sie
dürfen nur kurzzeitig zum Auf- oder Nachlegen des Brenn-
materials geöffnet werden!
Während des Betriebs der Feuerstätte keine brennbaren
Materialien in der Nähe ablegen und/oder lagern!
Keine brennbaren Gegenstände auf heißen Oberflächen
abstellen.
Sicherheitsabstände einhalten!
Angaben zu den Sicherheitsabständen sind Kapitel 1.12
„Brandschutz" zu entnehmen.
WARNUNG
Gefährliche Gase!
Durch den starken Entgasungsprozess bei Festbrennstof-
fen und in Kombination mit einem zu geringen Schorn-
steinzug kann es beim Öffnen der Fülltür zum Austritt von
giftigem Rauch und Heizgas kommen.
Fülltür während des Heizbetriebes geschlossen halten! Sie
dürfen nur kurzzeitig zum Auf- oder Nachlegen des Brenn-
materials geöffnet werden!
Darauf achten, dass Türen mit Selbstschließfunktion stets
manuell verriegelt werden müssen!
Grundofenfeuerräume nur mit geschlossenen Fülltüren
betreiben!
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