14 ENTSORGUNG DER MASCHINE NACH ABLAUF DER
LEBENSDAUER
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Der Betreiber muss bei der Entsorgung der Maschine absichern, dass voneinander Stahlteile und Teile
getrennt werden, in denen sich Hydrauliköl oder Schmierfett befinden.
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Stahlteile muss der Betreiber unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zerschneiden und in eine
Rohstoffsammelstelle geben. Mit den sonstigen Teilen muss nach den geltenden Abfallgesetzen
verfahren werden.
ENTSORGUNG DER MASCHINE NACH ABLAUF DER LEBENSDAUER
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