9 TRANSPORT DER MASCHINE AUF VERKEHRSWEGEN
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Das Kugelventil, das die Transportlage absichert, d. h., die Höhe der Zuggabel gegenüber der
horizontalen Lage der Maschine beim Transport muss geschlossen sein (siehe Abb. 5). (Gilt nur
für die Maschine CV500P/9m)
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Das Verbindungsgestänge, das die gegenseitige Lage der Seitenrahmen gewährleistet, muss
abgesichert werden.
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Die Maschine muss mit Schildern mit der Kennzeichnung der Begrenzungslinien, einer
funktionierenden Beleuchtung sowie mit einem Schild zur hinteren Kennzeichnung für
langsame Fahrzeuge (gemäß EHK Nr. 69) ausgerüstet sein.
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Die Beleuchtung muss während des Betriebs auf Verkehrswegen in Gang sein.
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Der Traktor muss mit einer orangefarbigen Zusatzlichtanlage ausgerüstet sein, die während des
Betriebs auf Verkehrswegen in Gang sein muss.
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Die maximale Transportgeschwindigkeit des Traktors mit der Maschine darf nicht 20 km/Std
(12,4 mph) überschreiten.
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Beim Transport der Maschine auf Verkehrswegen muss das Bedienungspersonal die gültigen
Gesetze und Verordnungen einhalten, die sich damit befassen und die die Verhältnisse der
Belastung der Achsen des Traktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit
präzisieren.
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Das Bedienungspersonal ist beim Transport auf Verkehrswegen angesichts der Transportmaße
der Maschine verpflichtet, erhöhte Vorsicht zu bewahren.
Betriebsverbot bei verminderten Sichtverhältnissen!
Abb. 6 - Verbindungsgestänge der Seitenrahmen
1 – Entsichert
2 – Gesichert
TRANSPORT DER MASCHINE AUF VERKEHRSWEGEN
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