Besondere
Benutzungsbedingungen
Beachten Sie, dass bei dem mit Kategorie 3 markierten Analog-PANTHER-Terminal für
den Schalttafeleinbau fünf besondere Benutzungsbedingungen beachtet werden müssen,
die im Typenprüfungszertifikat erläutert sind.
1. Das Analog-PANTHER-Terminal für den Schalttafeleinbau darf nur in
Umgebungen verwendet werden, in denen keine UV-Strahlung auf nicht-
metallische Teile einwirken kann.
2. Das Analog-PANTHER-Terminal für den Schalttafeleinbau muss für den
verwendeten Standort in einem geeigneten Gehäuse (Schalttafel oder Gestell)
installiert werden. Dabei muss das in Kapitel 1 der Installationsanleitung
(*)16528600A des standardmäßigen PANTHER-Modells beschriebene
Verfahren beachtet werden.
In explosionsgefährdeten Umgebungen, die durch Gase, Dämpfe oder Nebel
verursacht werden, muss für dieses Gestell bzw. diese Tafel gemäß EN 60529
die Schutzart mindestens IP54 betragen und Punkt 6 der Vorschrift EN
50021:1999 erfüllen.
In explosionsgefährdeten Umgebungen, die durch Luft-/Staubmischungen
verursacht werden, muss für dieses Gestell bzw. diese Tafel gemäß EN 60529
die Schutzart mindestens IP6X betragen und Punkt 6 der Vorschrift EN 50281-
1-1 erfüllen.
Wenn die Umgebungsbedingungen eine höhere Schutzart erfordern, muss dies
berücksichtigt werden.
3. Die Kabeleinführungsöffnungen für die Tafel oder das Gestell müssen Punkt
7.2.6 der Vorschrift EN50021:1999 bzw. Punkt 6.9 der Vorschrift EN 50281-
1-1 erfüllen.
4. Der Erdungsstift an der Rückseite des Geräts muss an das entsprechende
Potentialausgleichssystem innerhalb der explosionsgefährdeten Umgebung
angeschlossen werden.
5. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um das Gerät vor
Eingangsüberspannung (mehr als 40 % der Versorgungsnennspannung) zu
schützen.
DAS ANALOG-PANTHER-TERMINAL FÜR DEN SCHALTTAFELEINBAU
MUSS AUSNAHMSLOS GEMÄSS DEN OBEN AUFGEFÜHRTEN
SONDERBEDINGUNGEN INSTALLIERT UND GEWARTET WERDEN.
MISSACHTUNG KANN ZU VERLETZUNGEN UND/ODER
SACHSCHÄDEN FÜHREN.
Kapitel 2: Installation
Besondere Benutzungsbedingungen
ACHTUNG
(1/03) 2-3