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Garantiebestimmungen; Garantie - Polaris Sportsman 850 Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

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Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für von ihr in
Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den Voraussetzungen der
nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte Garantie gegen Material-
oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-Bauteile.

GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-Inspek-
tion durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch (Serviceheft)
genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um einen störungs-
freien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus dieser
Garantie sind daher die Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den
Polaris-Vertragshändler, das Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch
(Serviceheft) und die entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch
verpackten oder nicht ordnungsgemäß vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreinge-
stellten Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. Registrierung
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris-Fahrzeugs
bei Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-Vertragshändler, bei dem Sie Ihr
Fahrzeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler muss dazu das Online-Registrierformular im
Polaris-Garantiesystem und das zum Fahrzeug gehörige Serviceheft vollständig ausfüllen. Die
Registrierung muss innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen. Hierfür hat
Ihr Polaris-Vertragshändler Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem Polaris-
Vertragshändler einsehen.
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von Polaris, ob
die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen decken aus-
schließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für
die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss von Garantieleistungen
Leistungen aus dieser Garantie sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
(a) bei Unfallschäden, Fahrfehlern, Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung (z. B. für Rennen)
oder unsachgemäßem Umgang;
(b) bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Einstellung;
(c) bei Verwendung nicht geeigneter Kraft- oder Schmierstoffe;
(d) bei technischer Veränderung oder Modifikation des Fahrzeugs unter Verwendung nicht von
Polaris zugelassener Teile;
(e) bei unsachgemäßer Wartung/Reparatur oder Wartung/Reparatur durch nicht autorisierte
Werkstätten;
(f) für Transport- und Fahrtkosten;
(g) bei Bauteilen, die reibenden Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmut-
zungseinflüssen ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind. Dies gilt
insbesondere für folgende Bauteile:
• Felgen und Reifen
• Teile der Federung
• Überlastschalter/Sicherungen
• Behandelte und unbehandelte Oberflächen
• Hydraulikkomponenten
• Glühlampen/versiegelte Scheinwerfer;

GARANTIE

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