4
Montage
4.3
Montage einer Höheneinstelleinrichtung
Die Höheneinstelleinrichtung ist so anzubringen, dass die angebau-
te Zuggabel die Anforderungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Hö-
heneinstellung der Zugöse erfüllt.
Die Zuggabel muss bodenfrei sein. Die Bodenfreiheit muss auch
beim Herabfallen der Zuggabel aus horizontaler Lage mindestens
200 mm betragen.
Die Höheneinstelleinrichtung muss so gebaut sein, dass die Zugga-
bel von einer Person ohne Zuhilfenahme von Werkzeug oder ande-
ren Hilfsmitteln auf die Höhe des Fangmauls der Anhängekupplung
am Zugfahrzeug eingestellt werden kann. Mit der Höheneinstellein-
richtung muss sich die Zugöse aus horizontaler Lage über der Fahr-
bahn mindestens 300 mm nach oben und nach unten verstellen las-
sen. In diesem Bereich muss die Zuggabel stufenlos oder in Stufen
von höchstens 50 mm, gemessen an der Zugöse, verstellbar sein.
Die Höheneinstelleinrichtung darf die leichte Beweglichkeit der Zug-
gabel nach dem erfolgten Kupplungsvorgang nicht beeinträchtigen.
Drawbars
Typ GHD
max. 450
Schaffen Sie zunächst den Befestigungspunkt am Drehgestell des
Anhängers. Dafür gibt es 3 Fixierungsmöglichkeiten. Es ist darauf zu
achten, dass dieser Anschluss frei beweglich bleibt, ein Verkanten
mit dem Außenrohr ist zu vermeiden.
MUB 018 001 M01 (REV-A) 08-2018
Lo = 405
Lmin = 165
R = 43 N/mm
110
110
L
60
Zuggabeln_007
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