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Prüfung und Wartung
Zuggabeln unterliegen aufgrund der auftretenden betriebsüblichen
Beanspruchung normalem Verschleiß. Sie sind daher in regelmäßi-
gen Abständen nach folgenden Gesichtspunkten zu prüfen und ggf.
instand zusetzen.
5.1
Prüfung
Vor jedem Fahrtantritt ist die Zuggabel auf ihren verkehrssicheren
Zustand zu prüfen.
Je nach Einsatzbedingungen, spätestens jedoch alle 10.000 km
bzw. monatlich ist die Zuggabel auf Funktion, Verschleiß, Vollstän-
digkeit der Befestigungselemente, vorgeschriebene Anziehdrehmo-
mente, Beschädigung, Deformationen, Anrisse, übermäßige Korro-
sion zu überprüfen und ggf. instand zu setzen.
5.1.1 Befestigungs- und Sicherungselemente
Befestigungs- und Sicherungselemente dürfen weder lose noch be-
schädigt sein.
Lose Befestigungselemente sind mit den vorgeschriebenen Anzieh-
drehmomenten nachzuziehen, schadhafte Befestigungs- oder Si-
cherungselemente sind zu ersetzen.
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5.1.2 Lageraugenspiel
Längsspiel max. 2 mm, Seitenspiel max. 4 mm für Bronze-, Kunst-
stofflager.
Für Silentlager ist kein Spiel zulässig.
Lagermaterialablösungen sind nicht zulässig (VdTÜV-Merkblatt
712).
5.1.3 Zuggabelstreben, Zugösenschaft, Schweißnähte
Zuggabelstreben (Längs- und Querstreben), Zugösenschaft und
Schweißnähte dürfen keine mechanischen Beschädigungen auf-
weisen oder übermäßig stark korrodiert sein.
Zuggabeln mit Verformungen, Anrissen oder Brüchen infolge un-
sachgemäßen Betriebs sind nicht mehr verkehrssicher. Sie dürfen
weder gerichtet noch durch andere Reparaturarbeiten instandge-
setzt werden und müssen durch neue Zuggabeln ersetzt werden.
MUB 018 001 M01 (REV-A) 08-2018
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