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Fahrzeugwartung
Die gesetzlich zulässige Mindestpro‐
filtiefe (1,6 mm) ist erreicht, wenn das
Profil bis zu einem Verschleißanzei‐
ger (TWI = Tread Wear Indicator) ab‐
gefahren ist. Die Lage der Ver‐
schleißanzeiger wird durch Markie‐
rungen an der Reifenflanke ange‐
zeigt.
Sollte der Verschleiß vorn größer sein
als hinten, Vorderräder gegen Hinter‐
räder tauschen. Sicherstellen, dass
die Richtung der Raddrehung unver‐
ändert ist.
Reifen altern, auch wenn sie nicht ge‐
fahren werden. Wir empfehlen, die
Reifen nach 6 Jahren zu ersetzen.
Reifenumrüstung
Bei Verwendung anderer als den
werkseitig montierten Reifengrößen
müssen gegebenenfalls der Tacho‐
meter und der Nenndruck umpro‐
grammiert und Änderungen am Fahr‐
zeug vorgenommen werden.
Nach Umrüstung auf andere Reifen‐
größen Aufkleber für Reifendrücke
ersetzen lassen.
9 Warnung
Der Gebrauch nicht geeigneter
Reifen oder Felgen kann zu Unfäl‐
len und zum Erlöschen der Be‐
triebserlaubnis führen.
Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahr‐
zeug werksseitig freigegebene Ra‐
dabdeckungen und Reifen verwendet
werden, die allen relevanten Anforde‐
rungen für die jeweiligen Rad- und
Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelasse‐
nen Radabdeckungen und Reifen
verwendet, dürfen die Reifen keinen
Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung
der Bremsen nicht beeinträchtigen.
9 Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckver‐
lust und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Radnabenkappen
Für Reifen der Größe 245/35 R 20
gibt es eine bestimmte Radnaben‐
kappe. Zum Abnehmen der Radna‐
benkappe vom abmontierten Rad zu‐
erst die Streben einzeln lösen. Da‐
nach von hinten auf den mittleren Be‐
reich der Kappe drücken und Kappe
abnehmen.
Für den Zusammenbau zuerst die
Radnabenkappe ausrichten, sodass
die Rastnase in die Vertiefung passt.
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