Bestimmungsgemäße Verwendung
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu
einem anderen Zweck als zur Gebäudeheizung oder
Trinkwassererwärmung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Herstel-
ler fallweise freizugeben.
(Fortsetzung)
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedie-
nung (z. B. durch Öffnen des Geräts durch den Anla-
genbetreiber) ist untersagt und führt zum Haftungsaus-
schluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden (z. B. durch Ver-
schließen der Abgas- und Zuluftwege).
Information
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