Montage
Luft-/Abgasführung
Ausführungsvarianten
Für die Ausführung der Abgasanlage
sind die einschlägigen örtlichen Vor-
schriften zu beachten.
Anschluß an Luft-/Abgasführung
Für die konzentrische Luft-/Abgas-
führung sind ausschließlich original
Zubehör-Teile, einschließlich des
angebotenen Gleitmittels für PPS-
Abgassysteme zu verwenden.
Gas-Brennwertgeräte mit einer Luft-
/Abgasführung über Dach dürfen nur
im Dachgeschoß oder in Räumen, bei
denen die Decke zugleich das Dach
bildet oder sich über der Decke nur die
Dachkonstruktion befindet, installiert
werden.
Die Luft-/Abgasführung darf nicht durch
andere Aufstellräume geführt werden.
Wird für die Decke eine Feuerwider-
standsdauer verlangt, müssen die
Leitungen für die Verbrennungsluftzu-
und Abgasführung im Bereich zwischen
Oberkannte Decke und Dachhaut eine
Verkleidung haben, die ebenfalls diese
Feuerwiderstandsdauer hat und aus
nichtbrennbaren Baustoffen besteht.
Wird für die Decke keine Feuerwider-
standsdauer verlangt, müssen die
Leitungen für die Verbrennungsluftzu-
und Abgasführung von Oberkannte
Decke bis Dachhaut in einem Schacht
aus nichtbrennbaren, formbeständigen
Baustoffen oder in einem metallenen
Schutzrohr verlegt werden
(mechanischer Schutz).
Abgasleitungen müssen auf ihren freien
Querschnitt geprüft werden können.
Im Aufstellungsraum ist mindestens
eine dementsprechende Revisions und/
oder Prüföffnung in Abstimmung mit
dem zuständigen Bezirks-Schornstein-
fegermeister anzuordnen.
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Abgasseitige Verbindungen werden
durch Muffe und Dichtung hergestellt.
Muffen sind immer gegen die Fließ-
richtung des Kondensates anzuordnen.
Die Luft-/Abgasführung ist mit 3°
Neigung zum Brennwertgerät zu
montieren.
Die zu errechnende Länge der Luft-/
Abgasführung darf bei Installation als
Außenwandgerät oder bei Luft-/
Abgasführung durch Dach 4 m nicht
überschreiten.
Die errechnete Länge der Luft-/ Abgas-
führung setzt sich zusammen aus der
geraden Rohrlänge und der Länge der
Rohrbögen. Ein 90° Bogen wird dabei
als 1 m, ein 45°Bogen als 0,8 m
eingerechnet.
Um gegenseitige Beeinflussung von
Luft-/Abgasführungen über Dach zu
vermeiden, empfehlen wir einen
Mindestabstand der Luft-/Abgas-
führungen von 2,5 m.
Anschluß an feuchteunempfind-
lichen Luft-/Abgasschornstein (AZ),
Abgasschornstein oder
Abgasanlage
Schornsteine und Abgasanlagen
müssen bauaufsichtlich für Brennwert-
feuerstätten zugelassen sein (DIBT-
Zulassung für „D"; VKF für „CH", ÖTZ
für „A").
Die Dimensionierung erfolgt über die
Berechnungstabellen gemäß der
Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal
drei 90° Umlenkungen eingebaut
werden. Für Schornsteine ist bei der
Berechnung der Förderdruck mit 0 Pa
einzusetzen.
Anschluß an feuchteunempfind-
lichen Luft-/Abgasschornstein C43x
(AZ)
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei
Installation an einen Luft-/Abgasschorn-
stein nicht länger als 1,4 m sein. Es
dürfen maximal drei 90° Umlenkungen
eingebaut werden.
Der Luft-/Abgasschornstein AZ muß
vom DIBT (Deutsches Institut für
Bautechnik); VKF (Verein Kantonaler
Feuerversicherungen) ÖTZ geprüft und
für Brennwertbetrieb zugelassen sein.
Anschluß an feuchteunempfind-
lichen Abgasschornstein oder
Abgasanlage B23 für raumluft-
abhängigen Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei
Installation an einen Abgasschornstein
nicht länger als 2 m sein. Es dürfen
maximal drei 90° Umlenkungen einge-
baut werden.
Der Abgasschornstein muß vom DIBT/
VKF/ÖTZ geprüft und für
Brennwertbetrieb zugelassen sein.
Anschluß an eine nicht mit der
Gasfeuerungsstätte geprüfte
Verbrennungsluftzu- und
Abgasführung C63x
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei
Installation an eine Verbrennungsluftzu
und Abgasführung nicht länger als 2 m
sein. Es dürfen maximal drei 90°
Umlenkungen eingebaut werden.
Die Abgasanlage muß vom DIBT/VKF/
ÖTZ geprüft und für Brennwertbetrieb
zugelassen sein. Wird die Verbren-
nungsluft dem Schacht entnommen,
muß dieser frei von Verunreinigungen
sein.
Mehrfachbelegung von
Abgasanlagen
(nicht im Lieferprogramm)
Bei Mehrfachbelegung der Abgasan-
lage sind Berechnung, Auslegung
sowie Funktionsnachweis des
Herstellers der Kaminsysteme zu
berücksichtigen.