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Personalqualifikation Und Personalanforderungen; Betreiber; Fahrpersonal - Krone DRY LINER Betriebsanleitung

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► Störungen, welche die Sicherheit be-
einträchtigen können, umgehend von
einer autorisierten Fachwerkstatt be-
seitigen lassen.
Vorhersehbare Fehlanwendung
Jeder über den vorschriftsmäßigen Trans-
porteinsatz hinausgehende Gebrauch gilt
als nicht bestimmungsgemäß. Folgendes
vermeiden:
 ○ Transport von Personen oder Tieren
 ○ Gefahrguttransporte ohne behördliche
und herstellerseitige Genehmigung.
 ○ Transport von ungesicherter Ladung
 ○ Transport von Materialien, die auf-
grund ihrer Beschaffenheit keine, oder
nur mit Zusatzausrüstung eine gefahr-
lose Handhabung und Beförderung ge-
währleisten
 ○ Überschreiten der technisch zulässi-
gen Gewichte, Achs- und Stützlasten
 ○ Überschreiten der Fahrzeughöchstge-
schwindigkeit
 ○ Überschreiten der zulässigen Längen-,
Breiten- und Höhenmaße (auch durch
Fahren mit verbreitertem Heck)
 ○ Verwendung von Komponenten, die
nicht von KRONE freigegeben sind,
z. B. Reifen, Zubehör, Ersatzteile
Für Schäden, die durch nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch entstehen, haf-
tet die Fahrzeugwerk Bernard KRONE
GmbH & Co. KG nicht. Das Risiko trägt al-
lein der Betreiber.
2.3 
Personalqualifikation und
Personalanforderungen
KRONE-Anhänger und KRONE-Aufbauten
sowie deren Bedienbauteile dürfen nur von
Personen bedient und gewartet werden,
die über die entsprechende Qualifikation
verfügen und die Betriebsanleitung gele-
sen und verstanden haben.
In der Betriebsanleitung wird unterschie-
den zwischen
Betriebsanleitung • Dry Liner • 515015300-01 • 02/2020
 ○ Betreiber,
 ○ Fahrpersonal und
 ○ Fachhandwerker.
2.3.1 

Betreiber

Der Betreiber ist für den ordnungsgemä-
ßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich.
Der Betreiber muss:
 ○ Das Fahrpersonal in den Umgang mit
dem Fahrzeug einweisen,
 ○ Dafür sorgen, dass der Anhänger re-
gelmäßig in einer autorisierten Fach-
werkstatt geprüft und gewartet wird.
2.3.2 

Fahrpersonal

Das Fahrpersonal ist grundsätzlich der
Fahrzeugführer und ggf. ein Beifahrer. Das
Fahrpersonal ist für den ordnungsgemä-
ßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich
und muss
 ○ die Betriebsanleitung gelesen und ver-
standen haben,
 ○ ein gesetzliches Mindestalter erreicht
haben und
 ○ dafür sorgen, dass der Anhänger re-
gelmäßig durch Fachpersonal gewar-
tet wird.
Zum Transport und zur Be- und Entladung
darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden,
das vor der erstmaligen Aufnahme der Be-
schäftigung und danach mindestens ein-
mal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezo-
gen unterwiesen wurde.
Die Unterweisung hat sich insbesondere
auf folgende Punkte zu erstrecken:
 ○ die Betriebsanleitung,
 ○ die bei Störungen zu ergreifenden
Maßnahmen.
SICHERHEIT
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