2.7
Anforderungen an den Benutzer
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch unsachgemäße
Bedienung. Die Benutzung des Elektrorollstuhls darf nur
durch einen sachkundigen Bediener erfolgen. Bediener
und ggf. Begleitperson müssen dazu von durch Otto Bock
autorisierte und geschulte Personen in den Umgang mit
dem Elektrorollstuhl eingewiesen werden.
Der Bediener muss die komplette Bedienungsanleitung
gelesen und verstanden haben.
Die Bedienung bei Übermüdung, Einfluss von Alkohol und
Medikamenten ist nicht erlaubt.
Der Bediener darf keine geistigen Einschränkungen besit-
zen, die Aufmerksamkeit und Urteilsvermögen zeitweilig
oder auf Dauer einschränken.
B600
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2.8
Sicherheitsfunktionen
INFORMATION
Im Gefahrenfall kann der B600 über die Ein- und Aus-
schalttaste jederzeit abgeschaltet werden. Beim Betätigen
der Taste wird der Elektrorollstuhl sofort gebremst und die
elektrischen Funktionen gestoppt.
Treten Fehlfunktionen auf, z. B. eine defekte Energiezufuhr
der Bremse, werden diese von der Software erkannt und
es wird eine Notbremsung ausgelöst oder die Geschwin-
digkeit des Elektrorollstuhls reduziert. Gleichzeitig ertönt
ein Warnsignal.
02/2009
Sicherheit
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