5.
Außerbetriebsetzung und Entsorgung des Geräts
DIE MATERIALIEN MÜSSEN GEMÄSS DEN GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIM-
MUNGEN DES LANDES ENTSORGT WERDEN, IN DEM DAS GERÄT VERSCHROTTET
WIRD.
Erklärung gemäß den Richtlinien (siehe Abschnitt 0.1) zur Reduzierung des Einsatzes von Schadstoffen in
elektrischen und elektronischen Geräten, sowie zur Abfallentsorgung. Das auf dem Gerät oder der Verpackung
angebrachte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seiner
Nutzlebensdauer von anderen Abfällen getrennt entsorgt werden muss.
Am Ende der Lebensdauer dieses Geräts werden Entsorgung und Wiederverwertung vom Hersteller orga-
nisiert und durchgeführt. Zur Entsorgung dieses Geräts hat der Betreiber sich daher mit dem Hersteller in
Verbindung zu setzen und das Verfahren einzuhalten, das dieser für die separate Sammlung der Altgeräte ein-
gerichtet hat. Die ordnungsgemäße Sammlung für die spätere Zuführung des Altgeräts zur Wiederverwertung,
zur Aufbereitung und zur umweltverträglichen Entsorgung trägt dazu bei, mögliche schädliche Auswirkungen
auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden und begünstigt die Wiederverwertung bzw. das Recycling der Mate-
rialien, aus denen das Gerät besteht. Widerrechtliche Entsorgung des Produkts durch den Besitzer wird nach
geltendem Recht verwaltungsrechtlich verfolgt.
Außerbetriebnahme und Verschrottung des Geräts müssen durch qualifiziertes Fach-
personal erfolgen.
Abfallentsorgung
Während des Betriebs und der Wartung ist dafür zu sorgen, dass keine Schadstoffe (Öle,
Fette, usw.) in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung muss nach Inhaltsstoffen getrennt
und gemäß den hierzu geltenden Bestimmungen erfolgen.
Widerrechtliche Abfallentsorgung wird entsprechend den Gesetzen des Landes bestraft, in dem der Verstoß
festgestellt wird.
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS. JEDE VERVIELFÄLTIGUNG - AUCH AUSZUGSWEISE - IST UNTERSAGT.
ENTSORGUNG
- 16 -
16