2.1.3 Restgefahren
Lebensgefahr
Stand: 13.März 2009
•
nicht eingehaltene Wartungsintervalle
•
unterlassene Messungen und Prüfungen zur Früherken-
nung von Schäden
•
unterlassene Verschleißteilwechsel
•
nicht korrekt ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturar-
beiten
•
fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
•
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Kon-
struktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers ESE
804 / 1104 / 1304 DBG DIN mittels einer Gefahrenanalyse
nach EN 1050.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des
gesamten Lebenszyklus des Stromerzeugers ESE 804 /
1104 / 1304 DBG DIN können sein:
•
Lebensgefahr
•
Verletzungsgefahr
•
Umweltgefährdung
•
Sachschäden am Stromerzeuger
•
Sachschäden an weiteren Sachwerten
•
Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das prakti-
sche Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
•
der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
•
der allgemeinen Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
•
der speziellen Warnhinweise in dieser Anleitung
•
den spezifischen Dienstanweisungen (der jeweiligen
Einsatzbedingungen) von Feuerwehren, THW und ande-
ren Hilfsorganisationen
Lebensgefahr für Personen kann am Stromerzeuger entste-
hen durch:
•
Fehlgebrauch
•
unsachgemäße Handhabung
•
fehlende Schutzeinrichtungen
•
defekte bzw. beschädigte elektrische Bauteile
ESE 804 / 1104 / 1304 DBG DIN
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
13