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2.1.3 Restgefahren

Lebensgefahr
Stand: 13.März 2009
nicht eingehaltene Wartungsintervalle
unterlassene Messungen und Prüfungen zur Früherken-
nung von Schäden
unterlassene Verschleißteilwechsel
nicht korrekt ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturar-
beiten
fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Kon-
struktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers ESE
804 / 1104 / 1304 DBG DIN mittels einer Gefahrenanalyse
nach EN 1050.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des
gesamten Lebenszyklus des Stromerzeugers ESE 804 /
1104 / 1304 DBG DIN können sein:
Lebensgefahr
Verletzungsgefahr
Umweltgefährdung
Sachschäden am Stromerzeuger
Sachschäden an weiteren Sachwerten
Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das prakti-
sche Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
der allgemeinen Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
der speziellen Warnhinweise in dieser Anleitung
den spezifischen Dienstanweisungen (der jeweiligen
Einsatzbedingungen) von Feuerwehren, THW und ande-
ren Hilfsorganisationen
Lebensgefahr für Personen kann am Stromerzeuger entste-
hen durch:
Fehlgebrauch
unsachgemäße Handhabung
fehlende Schutzeinrichtungen
defekte bzw. beschädigte elektrische Bauteile
ESE 804 / 1104 / 1304 DBG DIN
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
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