Allgemeine Sicherheits- und
Montagehinweise
Lesen Sie bitte die folgenden Hinweise, sowie die
der einzelnen Komponenten (im Beipack) zur
Montage und Inbetriebnahme genau durch, bevor
Sie die Frischwasserstation in Betrieb nehmen.
Dadurch vermeiden Sie Schäden an der Station und
Ihrer Anlage, die durch unsachgemäßen Umgang
entstehen könnten.
Die bestimmungswidrige Verwendung sowie
unzulässige Änderungen bei der Montage und an
der Konstruktion führen zum Ausschluss jeglicher
Garantie-, Gewährleistungs- oder
Haftungsansprüche.
Folgende Regeln der Technik sind - neben
länderspezifischen Richtlinien - besonders zu
beachten:
DIN 1988 Technische Regeln für die
Trinkwasserinstallation
DIN 4708 Zentrale
Warmwassererwärmungsanlagen
DIN 4751 Wasserheizungsanlagen
DIN 4753 Wassererwärmer und
Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser
DIN 18380 Heizungs- und
Brauchwasseranlagen
DIN 18381 Gas-, Wasser- und
Abwasserinstallationsarbeiten
DIN 18382 Elektrische Kabel- und
Leitungsanlagen in Gebäuden
VDE 0100 Errichtung elektrischer Betriebsmittel
VDE 0190 Hauptpotentialausgleich von
elektrischen Anlagen
Zu beachten sind ferner:
• die Installation darf nur durch eine zugelassene
Installationsfirma ausgeführt werden, die damit die
Verantwortung für eine ordnungsgemäße Montage
und Ausrüstung übernimmt
• die Vorschriften der örtlichen
Wasserversorgungsunternehmen
• die Richtlinien der örtlichen
Elektroversorgungsunternehmen
• DVGW Arbeitsblatt W 551
• die Heizanlagenverordnung § 8 Abs. 3; bei
Installation einer Zirkulationsleitung.
Die Angaben in diesem Dokument können ohne vorherige Ankündigung geändert werden
Gewährleistung
1 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 2 Jahre, gerechnet ab der
Auslieferung durch die Fachfirma. Ausgenommen von den o. g.
Gewährleistungsfristen sind Verschleißteile (z. B. Dichtungen,
O-Ringe, Dichtungsringe usw.). Voraussetzung für die
Gewährleistung ist eine fachgerechte Montage, Inbetriebnahme
und regelmäßige fachkundige Wartung durch eine befähigte
Fachfirma. Die Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitung
für die Frischwasserstation ist zu berücksichtigen. Wir empfehlen
eine jährliche Wartung der Station durch Ihren Installateur.
Sollte das Inbetriebnahmeprotokoll unvollständig ausgefüllt sein
oder nicht vorliegen, wird vorbehalten, die Gewährleistung für das
gelieferte Produkt einzuschränken.
2. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich Herstellungs- oder
Materialfehler an der Frischwasserstation. Ausgeschlossen sind
Folgen und Schäden, die entstanden sind:
a) aus fehlerhafter Installation oder unsachgemäßem Gebrauch
bzw. Nichtfunktionieren der Sicherheitselemente
b) durch unsachgemäße Änderungs-, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten
c) durch Nichtbeachtung der Installations-, Betriebs- und
Wartungsanleitung
d) durch falsche oder unsachgemäße Installation, Bedienung oder
Verwendung, natürliche Abnutzung
e) durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw.
Bedienung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den
Käufer sowie Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung
f) durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben oder nach
Zeichnungen oder Berechnungen des Käufers
g) durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse,
durch Elektrokorrosion
h) durch Fehler oder Mängel in der Peripherie der
Frischwasserstation z.B. falsch ausgelegte Dimensionen in den
Zuleitungen, geschlossene Absperrungen (Trockenlauf der
Pumpen) u. ä.
i) durch Kalkabscheidungen
j) durch unsachgemäßen Transport und / oder Lagerung
k) durch Anschluss von Fremdelementen, die nicht in der
Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitung vorgesehen
sind
l) durch Fehlfunktionen die durch Spezialanfertigungen nach
Kundenvorgabe entstanden sind
m) durch das Material, wenn dies vom Käufer gestellt wird
n) durch fehlerhafte elektrische Anschlüsse, Überspannungen u. ä.
o) durch Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten eines
Mangels entstanden sind
p) durch höhere Gewalt
q) durch die Nichtbeachtung bzw. -durchführung der gesetzlich
vorgeschriebenen, jährlichen Wartungsarbeiten
3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Hersteller – insoweit
sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des
Ersatzstückes einschließlich des Versandes, sowie die
angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus; ferner, falls dies
nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die
Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der Monteure und
Hilfskräfte.
4. Reklamationen, Beanstandungen und Fehlfunktionen sind
grundsätzlich an uns zu melden. Wir behalten uns vor, die
Behebung selbst vorzunehmen,
Ausnahme: Gefahrenabwendung.
5. Alle Frischwasserstationen werden mit einer Installations- und
Bedienungsanleitung geliefert. Ein nicht nach diesen Unterlagen
entsprechender Gebrauch des Gerätes führt zum Verfall der
Gewährleistung; alle durch eine etwaige Instandsetzung
entstehenden Kosten, einschl. Material, gehen zu Lasten des
Kunden.
6. Durch beachtliche Gründe notwendig werdende
Instandsetzungen und Ersatzteillieferungen an dem gelieferten
Gerätemodell im Rahmen der Gewährleistung bedeuten nicht, dass
die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Reparatur von Neuem zu
laufen beginnt.
Die Gewährleistungslaufzeit beträgt 2 Jahre.
7. Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit der
Anwendung oder Auslegung der Gewährleistung auftreten sollten,
unterliegen der endgültigen Entscheidung mit dem Sitz der für uns
zuständigen Gerichte.
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