RICHTLINIE 2002/96/CE FÜR DIE BEHANDLUNG, SAMMLUNG, WIEDERVERWERTUNG UND
ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTRONIK ALTGERÄTEN UND DEREN BESTANDTEILE
1. FÜR DIE LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION (EG)
Es ist verboten, jede Art von Elektro- und Elektronik-Altgeräten als unsortierten Siedlungsabfall zu
entsorgen: es ist Pflicht, diese separat zu sammeln.
Das Abladen dieser Geräte an Orten, die nicht speziell dafür vorgesehen und autorisiert sind, kann
gefährliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit haben.
Widerrechtliche Vorgehensweisen unterliegen den Sanktionen und Maßnahmen laut Gesetz.
Um unsere geräte ordnungsgemäß zu entsorgen, können sie:
a
Sich an die örtliche Behörde wenden, die Ihnen praktische Auskünfte und Informationen für die
ordnungsgemäße Verwaltung der Abfälle liefert, beispielsweise: Ort und Zeit der Sammelstation
etc.
b Beim Neukauf eines unserer Geräte ein benutztes Gerät, das dem neu gekauften entspricht, an
unseren Wiederverkäufer zurückgeben.
Das durchkreuzte Symbol auf dem Gerät bedeutet, dass:
• Nach Ableben des Gerätes, dieses in ausgerüstete Sammelzentren gebracht
werden und separat von Siedlungsabfällen behandelt werden muss;
•
Olivetti die Aktivierung der Behandlungs-, Sammel-, Wiederverwertungs- und
Entsorgungsprozedur der Geräte in Konformität mit der Richtlinie 2002/96/CE
(u. folg.mod.) garantiert.
2. FÜR DIE ANDEREN LÄNDER (NICHT-EG-STAATEN)
Das Behandeln, Sammeln, Wiederverwerten und Entsorgen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
muss nach den geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes erfolgen.
INFORMATIONEN
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