6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.1 Inbetriebnahme
6.1.1 Voraussetzung für die Inbetriebnahme
6.1.2 Trockenlaufschutz
6.1.3 Inbetriebnahme der Druckerhöhungsanlage
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ACHTUNG
Trockenlauf des Pumpenaggregats
Beschädigung des Pumpenaggregats / Druckerhöhungsanlage!
Ø Trockenlaufschutz verwenden. Wird der Trockenlaufschutz mit einer
Brücke außer Funktion gesetzt, übernimmt der Betreiber die
Verantwortung eines möglichen Trockenlaufs.
Vor Inbetriebnahme müssen folgende Punkte sichergestellt sein:
– Die Druckerhöhungsanlage ist vorschriftsmäßig elektrisch mit allen Schutzeinrichtungen
angeschlossen.
– Die einschlägigen VDE- bzw. länderspezifischen Vorschriften sind eingehalten und
werden erfüllt.
– Trockenlaufschutz ist montiert. [ð Kapitel 5.5, Seite 28]
Druckerhöhungsanlagen sind mit einer Trockenlaufschutzeinrichtung ausgerüstet.
Ein Schwimmschalter, dessen potenzialfreier Kontakt aufschwimmend geschlossen wird,
kann als Trockenlaufschutz an die Schaltanlage angeschlossen werden. Die
Niveaueinstellung erfolgt am Schwimmschalter gemäß Herstellerangaben.
HINWEIS
Die Druckerhöhungsanlage wird vor der Auslieferung mit Wasser hydraulisch
geprüft und anschließend entleert. Der Verbleib von Restwasser ist technisch
unvermeidbar.
Vor der Inbetriebnahme EN 806 beachten. Nach langen Standzeiten wird eine
Spülung oder fachgerechte Desinfektion empfohlen. Bei größeren oder weit
verzweigten Rohrleitungssystemen kann die Spülung der
Druckerhöhungsanlage lokal begrenzt erfolgen.
Die erstmalige Inbetriebnahme soll durch DP-Fachpersonal erfolgen.
ACHTUNG
Rohrleitung nicht frei von Rückständen
Beschädigung der Pumpen / Druckerhöhungsanlage!
Ø Vor Inbetriebnahme oder Funktionslauf dafür sorgen, dass Rohrleitung
und Druckerhöhungsanlage frei von Rückständen sind.
HINWEIS
Die Inbetriebnahme - auch Probebetrieb - der Druckerhöhungsanlage darf nur
erfolgen, wenn die einschlägigen VDE-Vorschriften erfüllt sind.