GERÄUSCHREDUZIERUNGS-
SYSTEM (NUR AUSTRALIEN)
EINGRIFFE IN DAS GERÄUSCH-
REDUZIERUNGSSYSTEM SIND
UNTERSAGT
Fahrzeughalter werden darauf hinge-
wiesen, dass folgende Maßnahmen
gesetzlich verboten sein können:
(a) Ausbau oder Deaktivierung von
Vorrichtungen oder Konstrukti-
onselementen, die in Neufahr-
zeugen zur Geräuschreduzierung
eingebaut sind, vor dem Verkauf
oder der Auslieferung an den
Endkunden bzw. während des
Gebrauchs, sofern dies nicht zu
Zwecken der Wartung, Reparatur
oder des Austausches geschieht,
sowie
(b) Gebrauch des Fahrzeugs nach
dem Ausbau oder der Deaktivie-
rung
derartiger
oder Konstruktionselemente.
Vorrichtungen
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