GERÄUSCHREDUZIERUNGSSY-
STEM (NUR AUSTRALIEN)
EINGRIFFE IN DAS
GERÄUSCHREDUZIERUNGSSY-
STEM SIND UNTERSAGT
Der Besitzer sei darauf hingewiesen,
dass die folgenden Maßnahmen vom
Gesetz her untersagt sein können:
(a) Ausbau oder Deaktivierung durch
jede Person außer zu Zwecken
der Wartung, Reparatur oder des
Austausches jedweder Einrich-
tung
bzw.
zur Geräuschreduzierung eines
neuen Fahrzeugs vor dem Verkauf
oder der Auslieferung zum End-
kunden
bzw.
Gebrauchs, sowie
(b) Gebrauch des Fahrzeugs nach
dem Ausbau oder der Deaktivie-
rung einer derartigen Einrichtung
oder Design-Komponente durch
eine beliebige Person.
Design-Komponente
während
des
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