3.7
EN-Normen
Dauerschalldruckpegel
– EFG 110-115: 63 dB(A)
*+/- 3 dB(A) in Abhängigkeit der Geräteausstattung
gemäß 12053 in Übereinstimmung mit ISO 4871.
Z
Der Dauerschalldruckpegel ist ein gemäß den Normvorgaben gemittelter Wert und
berücksichtigt den Schalldruckpegel beim Fahren, beim Heben und im Leerlauf. Der
Schalldruckpegel wird am Fahrerohr gemessen.
Vibration
– EFG 110-115: 0,62m/s²
gemäß EN 13059.
Z
Die auf den Körper in seiner Bedienposition wirkende Schwingbeschleunigung ist
gemäß Normvorgabe die linear integrierte, gewichtete Beschleunigung in der
Vertikalen. Sie wird beim Überfahren von Schwellen mit konstanter Geschwindigkeit
ermittelt (Flurförderzeug mit Standard Ausführung). Diese Messdaten wurden für das
Flurförderzeug einmalig ermittelt und sind nicht mit den Humanschwingungen der
Betreiberrichtlinie zu verwechseln. Für die Messung dieser Humanschwingungen
bietet der Hersteller einen besonderen Service, siehe Seite 175.
Z
Die interne Genauigkeit der Messkette liegt bei 21°C bei 0,02 m/s². Weitere
Abweichungen sind vor allem durch die Positionierung des Sensors sowie
unterschiedliche Fahrergewichte möglich.
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische
Störaussendungen und Störfestigkeit sowie die Prüfung der Entladung statischer
Elektrizität gemäß EN 12895 sowie den dort genannten normativen Verweisungen.
Z
Änderungen an elektrischen oder elektronischen Komponenten und deren
Anordnung dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Herstellers erfolgen.
WARNUNG!
Störung medizinischer Geräte durch nicht-ionisierende Strahlung
Elektrische Ausstattungen des Flurförderzeuges, die nicht-ionisierende Strahlung
abgeben (z.B. drahtlose Datenübermittlung), können die Funktion medizinischer
Geräte (Herzschrittmacher, Hörgeräte, etc.) des Bedieners stören und zu
Fehlfunktionen führen. Es ist mit einem Arzt oder dem Hersteller des medizinischen
Gerätes zu klären, ob dieses in der Umgebung des Flurförderzeuges eingesetzt
werden kann.
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