Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt für den Umgang mit den pneumatischen Antrieben Typ 3271 und
Typ 3277 folgende Schutzausrüstung:
− Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe während Montage und Demontage des An-
triebs
− Augenschutz und Gehörschutz beim Betrieb des Antriebs
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
Die Antriebe Typ 3271 und Typ 3277 verfügen über keine gesonderten Schutzeinrichtungen.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienungspersonal
Gefährdungen, die am Antrieb vom Stelldruck, von der Spannenergie der Federn und von
beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu müs-
sen Betreiber und Bedienungspersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise
dieser Einbau- und Bedienungsanleitung befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienungspersonal diese Einbau-
und Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das
Bedienungspersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der
Betreiber sicherstellen, dass das Bedienungspersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Bedienungspersonals
Das Bedienungspersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und
mit den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefah-
renhinweise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienungsper-
sonal mit den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
sein und diese einhalten.
1-2
EB 8310-4